Boeing 737 Max 9 (Foto: Alaska Airlines).
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B737-Max-9-Vorfall: Rechtsanwalt bringt Klage gegen Alaska Airlines ein

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Ein U.S.-amerikanischer Rechtsanwalt hat erklärt, dass er im Namen von 22 Passagieren, die sich Anfang Jänner 2024 an Bord jenes Boeing 737-Max-9-Fluges, der einen abgedeckten Notausgang im Steigflug verloren hat, Klage gegen Alaska Airlines erhoben hat.

In der Klageschrift, die bereits im lokal zuständigen Gericht eingebracht wurde, behauptet der Jurist, dass Fluggäste, die auf vorherigen Flügen, die mit dieser Maschine durchgeführt wurden, eindeutige Geräusche im Bereich des abgedeckten Notausgangs der N704AL gehört haben wollen. Daraus leitet der Rechtsanwalt ab, dass die Fluggesellschaft gewusst haben könnte, dass ein eklatanter Mangel bestehen könnte.

Zwischenzeitlich haben die Unfalluntersuchungen ans Tageslicht gebracht, dass die notwendigen Bolzen überhaupt nicht vorhanden waren. Die NTSB geht nicht davon aus, dass diese im Zuge des Vorfalls verloren gegangen sind, sondern überhaupt nie vorhanden waren. Dies deutet auf einen erheblichen Qualitätsmangel hin. Darauf aufbauend erhebt der genannte Rechtsanwalt auch schwere Vorwürfe gegen Boeing und indirekt gegen die FAA.

Für die 22 Passagiere, die der U.S.-amerikanische Rechtsanwalt vertritt, wird begehrt, dass Alaska Airlines Schadenersatz zu leisten hat. Dabei behauptet man im Schriftsatz auch, dass der Lärm dazu geführt habe, dass die Crew und die Fluggäste nicht wie vorgeschrieben miteinander hätten kommunizieren können. Dies habe den Stress und die Verwirrung seiner Mandaten verschärft, so dass diese psychisches Leiden, für das sie entschädigt werden wollen, erlitten hätten. Noch steht kein Termin für eine mündliche Verhandlung fest.

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