Beirut-Flüge: Condor hat noch keine Streckenrechte

Beirut-Flüge: Condor hat noch keine Streckenrechte

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Die Ferienfluggesellschaft Condor beabsichtigt im Sommerflugplan 2022 zwischen Deutschland und dem Libanon zu fliegen. Man hat jedoch derzeit keine bilateral vereinbarten Frequenzen zugeteilt bekommen. Das deutsche Verkehrsministerium versucht diese derzeit für Condor mit den Behörden in Beirut zu vereinbaren.

Aus einem Aviation.Direct vorliegenden Brief des deutschen Verkehrsministeriums ergibt sich, dass derzeit vereinbart ist, dass im Sommerflugplan 2022 die Fluggesellschaften Lufthansa, Sundair und Eurowings zwischen den beiden Staaten fliegen dürfen. Pro Woche sind dem Kranich 14 Frequenzen zugeteilt, Sundair fünf und Eurowings zwei. Der Mitbewerber Condor hat derzeit keine, verkauft unabhängig davon Flugtickets von deutschen Airports nach Beirut.

Am 16. Feber 2022 wandte sich das deutsche Bundesverkehrsministerium in einem Aviation.Direct vorliegenden Brief an das Pendant im Libanon. In diesem bittet man um die Zustimmung, dass die wöchentlichen Frequenzen um fünf auf 26 angehoben werden. Condor wird in diesem Schreiben nicht namentlich erwähnt. Auch scheint der Carrier im vorhergehenden Brief, in dem die Zuteilung der wöchentlichen Nutzung dargestellt ist, gar nicht auf.

Die Fluggesellschaft Eurowings, die bereits zugeteilte Streckenrechte in der Tasche hat, erklärte auf Anfrage gegenüber Aviation.Direct, dass man diese wie folgt nutzen wird: „Eurowings wird die Strecken Düsseldorf-Beirut und Berlin-Beirut jeweils einmal pro Woche bedienen“. Auch Sundair und Lufthansa haben erklärt, dass man die zugeteilten Frequenzen im Sommerflugplan 2022 vollständig nutzen wird.

Tickets im Verkauf, jedoch noch keine Streckenrechte

Der aktuelle Stand der Dinge ist daher, dass Condor Flugscheine für Beirut-Flüge verkauft, jedoch noch keine bilateral vereinbarten Frequenzen dafür hat. Damit konfrontiert war die Ferienfluggesellschaft wortkarg und verwies auf das deutsche Bundesverkehrsministerium. Die explizite Folgefrage, ob denn die Passagiere ihr Geld zurückbekommen, falls Condor die notwendigen Rechte nicht bekommt, bezeichnete eine Sprecherin als „sehr spekulative Frage“ und verwies erneut an das Ministerium. Inhaltlich äußerte sich Condor überhaupt nicht zu den gestellten Fragen im Zusammenhang mit den Beirut-Flügen.

Aus Kreisen des deutschen Bundesverkehrsministeriums ist zu hören, dass es seitens Condor eine Art Druck gegeben haben soll, dass man doch bitte die Streckenrechte beschaffen soll. Unmittelbar nach den Anfragen von Aviation.Direct soll es auch zu einer Kontaktaufnahme der Beamten mit Condor gekommen sein, war aus Kreisen des Ferienfliegers zu hören.

Im Gegensatz zu Condor war das deutsche Bundesverkehrsministerium auskunftsfreudiger und nahm wie folgt schriftlich Stellung: „Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat mit der weit überwiegenden Zahl aller Staaten Luftverkehrsabkommen abgeschlossen und in Verhandlungen oder Schriftwechseln Absprachen zu den Verkehrsrechten getroffen. Bei der Einschätzung, ob bezüglich des Luftverkehrs mit Staaten außerhalb der Europäischen Union (ohne solche mit inkraftgetretenen umfassenden Abkommen der EU) Veränderungen erforderlich sind, werden auch Kenntnisse aus Kontakten mit der Luftverkehrswirtschaft, insbesondere deren Verbänden, genutzt. Im Fall des Libanon ist schon vor geraumer Zeit der Bedarf für die Anpassung der Verkehrsrechte erkannt worden. Jedoch haben verschiedene Faktoren, u.a. zuletzt die COVID19-Pandemie, dazu geführt, dass es noch nicht zu einer neuen Absprache gekommen ist. Somit wurde nun ein erneuter Versuch gestartet“.

Zustimmung des Libanon steht noch aus

Aus dem Statement des deutschen Bundesverkehrsministeriums lässt sich auch ableiten, dass die Mühlen im Libanon recht langsam mahlen können und es zum Zeitpunkt der Beantwortung durch die Medienstelle des Amts noch unsicher war, ob die libanesischen Behörden der Aufstockung auf 26 Frequenzen pro Woche zustimmen wird. Somit ist es nicht endgültig in trockenen Tüchern, dass Condor die benötigten Rechte für den Sommerflugplan 2022 erhalten wird. Wie zuvor erwähnt: Eine Sprecherin der Ferienfluggesellschaft bezeichnete jedoch das theoretisch mögliche Nichterhalten als „sehr spekulative Frage“.

Den Umstand, dass derzeit schon Tickets verkauft werden, jedoch die Frequenzen noch nicht bilateral vereinbart sind, erklärt das deutsche Bundesverkehrsministerium wie folgt: „Die Luftfahrtunternehmen benötigen stets einen zeitlichen Vorlauf, um Linienverkehrsverbindungen aufzubauen und wirtschaftlich zu betreiben. Daher werden eigene, interne Planungen der Unternehmen oftmals pressewirksam platziert und in den gängigen Buchungssystemen hinterlegt, korrekterweise mit einem Hinweis auf die ausstehende Regierungsgenehmigung. Das Risiko, bei Nichtzustandekommen einer Absprache zwischen den Zivilluftfahrtbehörden bereits verkaufte Flugscheine stornieren und ggf. Kompensation zahlen zu müssen, liegt dabei bei dem einzelnen Unternehmen“.

Daher bleibt es abzuwarten, ob es dem Ministerium gelingt die zusätzlichen Frequenzen, die für die geplanten Condor-Flüge notwendig sind, mit dem Libanon zu vereinbaren oder nicht. Condor gibt sich jedenfalls auf Socialmedia gelassen und schreibt unter anderem “Ja, wir werden im Sommer nach Beirut fliegen”. Das libanesische Verkehrsministerium wollte die Angelegenheit nicht öffentlich kommentieren.

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