Belavia scheitert vor EU-Gericht: Sanktionen bleiben bestehen

Embraer 195 (Foto: Flughafen München).
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Belavia scheitert vor EU-Gericht: Sanktionen bleiben bestehen

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Die staatliche belarussische Fluggesellschaft Belavia hat es nicht geschafft, den Gerichtshof der Europäischen Union davon zu überzeugen, die seit 2021 verhängten Sanktionen aufzuheben. Diese Sanktionen waren als Reaktion auf die angebliche Beteiligung der Fluggesellschaft am Transport von Migranten aus dem Nahen Osten nach Belarus verhängt worden, die anschließend versucht hatten, auf dem Landweg in die EU, insbesondere nach Polen, Litauen und Lettland, zu gelangen.

Der Gerichtsbeschluss bestätigte, dass Belavia aktiv daran beteiligt war, Drittstaatsangehörige aus dem Nahen Osten, vor allem aus dem Libanon, den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Türkei, nach Belarus zu bringen. Um diesen Transport zu erleichtern, hatte die Fluggesellschaft neue Routen eröffnet und die Frequenz bestehender Flüge erhöht. Lokale Reiseveranstalter traten als Vermittler beim Verkauf von Flugscheinen auf und halfen so, die wahren Absichten der Passagiere zu verschleiern. Das Gericht entschied, dass diese Aktivitäten Belavia als Beitrag zu den Bemühungen des Lukaschenko-Regimes zur Erleichterung des illegalen Grenzübertritts kennzeichnen.

Die Sanktionen gegen Belavia wurden verhängt, nachdem bekannt wurde, dass Passagiere der Fluggesellschaft in die EU einreisen wollten und teilweise sogar Visa von einem Honorarkonsulat von Belarus erhalten hatten, um ihre Reise legal erscheinen zu lassen. Medienberichte stützten die Entscheidung des Gerichts, indem sie Aussagen von Personen zitierten, die Belavia-Flüge genutzt hatten, um in die EU zu gelangen.

Während des Gerichtsverfahrens argumentierte Belavia, dass auch andere Fluggesellschaften ähnliche Flüge zwischen den VAE und der Türkei einerseits und Belarus andererseits angeboten hätten. Zudem habe Belavia im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2021 viele Personen von Minsk in Drittländer befördert. Die Fluggesellschaft betonte auch, dass ihre Flüge nach Beirut saisonabhängig seien und 2021 weniger Passagiere auf dieser Strecke befördert wurden als in den Jahren 2018 und 2019. Diese Argumente wurden vom Gericht jedoch nicht akzeptiert, da sie nicht beweisen konnten, dass Belavia nicht zur Unterstützung der belarussischen Regierung beigetragen hatte.

Ein weiterer Punkt, den Belavia vorbrachte, war, dass auch andere Fluggesellschaften Migranten befördert hätten und deren Namen zunächst auf die Sanktionsliste gesetzt, später jedoch wieder entfernt worden seien. Dies traf beispielsweise auf die syrische Cham Wings Airlines (SAW, Damaskus) zu, die aus denselben Gründen wie Belavia sanktioniert wurde, jedoch Mitte 2022 von der Liste gestrichen wurde. Das Gericht befand jedoch, dass diese Tatsache nicht ausreichte, um die Sanktionen gegen Belavia aufzuheben.

Zusätzlich behauptete die deutsche Bild-Zeitung, dass Southwind Airlines die Route zwischen dem Flughafen Istanbul und Minsk National zur Beförderung von Migranten genutzt habe. Die Fluggesellschaft bestreitet diese Vorwürfe und erklärte sich bereit, vor Gericht zu gehen, um ihre Unschuld zu beweisen.

Die Entscheidung des EU-Gerichts zeigt die Entschlossenheit der Europäischen Union, Maßnahmen gegen Organisationen und Unternehmen zu ergreifen, die in Aktivitäten verwickelt sind, die als Bedrohung für die Sicherheit und Ordnung an den EU-Außengrenzen angesehen werden. Die Sanktionen gegen Belavia bleiben somit bestehen, was die Fluggesellschaft vor erhebliche Herausforderungen stellt, ihre internationalen Operationen aufrechtzuerhalten und ihren Ruf zu schützen.

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