Flagge von Belgien (Foto: Pixabay).
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Belgien drosselt geplante Erhöhung der Luftverkehrsteuer

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Die belgische Föderalregierung hat ihre Pläne für eine Verdoppelung der nationalen Luftverkehrsteuer abgemildert. Statt der ursprünglich für das Jahr 2027 angekündigten Anhebung auf zehn Euro pro abfliegendem Passagier soll die Abgabe nun moderater von derzeit fünf auf sieben Euro angehoben werden.

Die Entscheidung folgt auf intensiven Widerstand von Fluggesellschaften und Flughafenbetreibern, die vor einem Verlust der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit des Landes und drastischen Kapazitätskürzungen gewarnt hatten. Mit dem modifizierten Entwurf versucht die Regierung in Brüssel, ein Gleichgewicht zwischen der Generierung zusätzlicher Staatseinnahmen und der Sicherung der internationalen Fluganbindung zu finden.

Die Debatte über die Ticketsteuer hatte den Luftverkehrssektor in den vergangenen Monaten stark belastet. Insbesondere Billigfluggesellschaften wie die irische Ryanair drohten im Falle einer Steuerverdoppelung mit dem Abzug von Flugzeugen und der Streichung von Millionen von Sitzplätzen an belgischen Standorten wie dem Flughafen Brüssel-Charleroi. Auch die Betreiber der großen Verkehrsflughäfen äußerten die Befürchtung, dass Passagiere aufgrund der zusätzlichen Kosten vermehrt auf grenznahe Alternativen im Norden Frankreichs, in den Niederlanden oder im Westen Deutschlands ausweichen könnten. Die Luftfahrtbranche argumentiert kontinuierlich, dass nationale Sonderwege bei Abgaben den Tourismus ausbremsen und den Wirtschaftsstandort schwächen.

Trotz der Reduzierung auf sieben Euro bedeutet die Neuregelung immer noch eine Steigerung der Abgabe um 40 Prozent. Branchenanalysten gehen davon aus, dass die Erhöhung um zwei Euro bei Mittel- und Langstreckenflügen kaum Einfluss auf die Buchungsentscheidungen der Reisenden haben wird, da der Betrag gemessen am Gesamtticketpreis marginal ist. Im preissensiblen Segment der Ultra-Low-Cost-Airlines auf Kurzstrecken erhöht sich der Kostendruck jedoch weiter. Befürworter von Luftverkehrsteuern betonen hingegen regelmäßig, dass der zivile Luftverkehr angesichts angespannter öffentlicher Haushalte einen höheren und gerechteren Beitrag zu den Staatsfinanzen leisten muss.

Die aktuelle Entscheidung schafft für die Fluggesellschaften zumindest planerische Klarheit für die Flugplangestaltung der kommenden Jahre. Sie verdeutlicht jedoch auch das Dilemma europäischer Regierungen, die im Zuge von Haushaltskonsolidierungen nach neuen Einnahmequellen suchen, dabei aber in einen direkten Konflikt mit den Interessen der global agierenden Transportwirtschaft geraten. Ob der beschlossene Kompromiss ausreicht, um weitere Kapazitätsverlagerungen von Fluggesellschaften in kostengünstigere Nachbarländer dauerhaft zu verhindern, wird sich nach der tatsächlichen Einführung des neuen Steuersatzes zeigen.

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