Die belgische Konsumentengruppe Testachats hat am 15. Mai 2025 rechtliche Schritte gegen die Fluggesellschaft Ryanair eingeleitet. Der Vorwurf lautet auf mehrere irreführende Geschäftspraktiken, die mutmaßlich gegen EU-Verbraucherschutzgesetze verstoßen. Im Kern der Klage stehen die Preistransparenz von Ryanair und insbesondere vier Bereiche der Preisgestaltung.
Testachats kritisiert die Gebühren für Handgepäck, obwohl Gerichtsurteile der Europäischen Union die Einbeziehung in den Basispreis fordern. Weiterhin beanstandet die Konsumentengruppe undurchsichtige Tarifbündel, die günstigere Einzeloptionen verschleiern würden, sowie irreführende Dringlichkeitsmeldungen über begrenzte Sitzplatzverfügbarkeit. Auch die Gebühren für die Sitzplatzreservierung von Erwachsenen, die Minderjährige begleiten, werden als ungerechtfertigt angeprangert. Testachats argumentiert, daß diese Praktiken Passagiere in die Irre führen und einen fairen Preisvergleich erschwerten. Die Konsumentengruppe fordert eine gerichtliche Anordnung, die Ryanair dazu verpflichtet, optionale Gebühren von Beginn des Buchungsprozesses an klar aufzuschlüsseln.
Ryanair wies die Vorwürfe als „falsch“ zurück und bekräftigte, daß das Buchungssystem und die Gepäckrichtlinien vollständig mit der EU-Verordnung 1008/2008 übereinstimmten. Die Fluggesellschaft betonte, daß Passagiere stets eine kleine persönliche Tasche kostenlos mitführen könnten und die Gebühren für zusätzliches Gepäck im Einklang mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall „Vueling“ von 2014 stünden. Ryanair kritisierte Testachats zudem dafür, sich auf ihrer Ansicht nach rechtmäßige und transparente Richtlinien zu konzentrieren und die „wirkliche Schädigung der Verbraucher“ durch Online-Reisebüros zu ignorieren, die versteckte Aufschläge berechneten. Der Ausgang des Verfahrens könnte prägend für die Preistransparenz in der Luftfahrtbranche in ganz Europa sein.