BER bekommt per 1. September 2022 eine neue Entgeltordnung

Flughafen Berlin-Brandenburg Terminal 1 (Foto: Granit Pireci).
Flughafen Berlin-Brandenburg Terminal 1 (Foto: Granit Pireci).

BER bekommt per 1. September 2022 eine neue Entgeltordnung

Flughafen Berlin-Brandenburg Terminal 1 (Foto: Granit Pireci).
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Der Flughafen Berlin-Brandenburg hat grünes Licht für die neue Entgeltordnung, die am 1. September 2022 in Kraft treten soll, erhalten. Künftig müssen Flugzeuge, die aus Sicht des Airports zu laut sind, mehr bezahlen.

Die Änderung der Entgeltordnung betrifft die Regelungen zum lärmbezogenen Start- und Landeentgelt. Das lärmbezogene Entgelt wird für Luftfahrzeuge ab einer höchstzulässigen Startmasse von 2.000 kg erhoben. Bisher wurden die Flugzeuge dafür anhand ihres Typs in unterschiedliche Lärmklassen eingeteilt. Das Lärmentgelt wurde pauschal berechnet. Künftig wird diese Vorgehensweise durch eine einzelfallbezogene Berechnung der Lärmentgelte ersetzt. Diese bemisst sich nach dem tatsächlich bei jedem einzelnen Start und jeder einzelnen Landung gemessenen Lärmpegel.

„Wir freuen uns, dass dieses von uns entwickelte System zur differenzierten Berechnung der Lärmentgelte jetzt genehmigt ist. Die neue Methodik schafft einen finanziellen Anreiz für die Airlines, so leise wie möglich zu fliegen. Dies bezieht sich nicht nur auf den Einsatz der Maschinen, sondern auch auf die Nutzung entsprechender Flugverfahren zur Minderung des Lärms. Das Ergebnis kommt vor allem unseren Nachbarn zu Gute: Die neue Regelung trägt zu einer Reduzierung des Lärms für alle Anwohner bei“, so Flughafenchefin Aletta von Massenbach.

Für jeden Start und für jede Landung müssen Fluggesellschaften Entgelte an den jeweiligen Flughafen zahlen. Wie hoch diese ausfallen, hängt von vielen Faktoren ab – vom Gewicht des eingesetzten Flugzeuges, von der Anzahl der Passagiere, von der Tageszeit und von den Lärmemissionen der Maschine. Für deutsche Flughäfen schreibt der Gesetzgeber vor, dass bei der Berechnung der Flughafenentgelte eine Lärmkomponente enthalten sein muss. Die Flughafenentgelte, die für die Nutzung der Einrichtungen und Dienstleistungen, die mit der Beleuchtung, dem Starten, Landen und Abstellen von Luftfahrzeugen sowie mit der Abfertigung von Fluggästen und Fracht in Zusammenhang stehen, sind von den Genehmigungsbehörden der Bundesländer zu genehmigen.

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