Der Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) hat eine Klage gegen sechs Mitglieder der Klimaaktivistengruppe „Letzte Generation“ eingereicht.
Die Aktivisten hatten im November 2022 durch eine Blockadeaktion den Flugbetrieb des Flughafens für fast zwei Stunden lahmgelegt und damit erhebliche Schäden verursacht. Die Flughafengesellschaft fordert nun Schadensersatz in Höhe von rund 33.000 Euro. Diese Summe soll die Kosten decken, die durch die Störung des Flugbetriebs entstanden sind, einschließlich Reparaturarbeiten, dem Einsatz der Flughafenfeuerwehr und entgangenen Einnahmen.
Der Hintergrund der Klage
Am 24. November 2022 drangen mehrere Aktivisten der „Letzten Generation“ unbefugt auf das Gelände des BER ein. Zwei Gruppen verschafften sich Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens, wobei einige von ihnen sich am Boden festklebten, um den Flugbetrieb gezielt zu stören. Infolgedessen musste der Flughafen den Betrieb auf beiden Start- und Landebahnen einstellen. Die Aktion führte zu erheblichen Verzögerungen und Beeinträchtigungen für mehrere tausend Passagiere. Insgesamt waren 40 Flüge betroffen, die entweder ausfielen oder auf andere Flughäfen umgeleitet wurden.
Die Flughafengesellschaft betonte, dass die Blockadeaktion den Betrieb des Flughafens erheblich gestört habe und dass solche Aktionen nicht toleriert würden. „Wir möchten mit der Klage deutlich machen, dass wir solche Blockaden null tolerieren und dass die Täter auch gegenüber dem Flughafen zur Verantwortung gezogen werden müssen“, erklärte eine Sprecherin des Flughafens.
Die Forderungen und deren rechtliche Grundlage
Die Klage auf Schadensersatz wurde beim Landgericht Cottbus eingereicht, wobei die Bestätigung der Klage durch das Gericht noch aussteht. Die Forderung in Höhe von rund 33.000 Euro setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen, darunter die Kosten für die Wiederherstellung des Sicherheitszauns, den Einsatz der Flughafenfeuerwehr und die entgangenen Einnahmen durch ausgefallene Starts und Landungen. Diese Summe stellt lediglich den unmittelbaren Schaden dar, der dem Flughafen durch die Blockade entstanden ist.
Die Flughafengesellschaft verweist darauf, dass es nicht das erste Mal war, dass Klimaaktivisten versucht haben, den Flugbetrieb am BER zu stören. Insgesamt gab es vier solcher Versuche, jedoch musste nur am 24. November 2022 der Flugbetrieb tatsächlich unterbrochen werden.
Reaktionen und weitere juristische Konsequenzen
Die Blockadeaktionen der „Letzten Generation“ haben nicht nur den BER, sondern auch andere Flughäfen und Fluggesellschaften stark beeinträchtigt. Die Lufthansa hat bereits Schadensersatzforderungen in Höhe von 740.000 Euro gegen Teilnehmer von ähnlichen Aktionen geltend gemacht. Darüber hinaus haben jüngste Störaktionen der Gruppe am Frankfurter Flughafen, einem der wichtigsten Drehkreuze Europas, zu zusätzlichen Millionenschäden geführt.
Die Aktivisten der „Letzten Generation“ rechtfertigen ihre Aktionen mit dem dringenden Handlungsbedarf im Kampf gegen den Klimawandel. Sie sehen sich als letzte Verteidiger vor einer drohenden Klimakatastrophe und nutzen bewusst medienwirksame Aktionen, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Kritiker, darunter viele aus der Luftfahrtbranche, werfen der Gruppe jedoch vor, unverantwortlich zu handeln und den Schaden, den sie verursachen, zu ignorieren.
Die Klage des Flughafens Berlin-Brandenburg könnte einen Präzedenzfall schaffen, der weitreichende Folgen für die Bewegung der Klimaaktivisten hat. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheiden wird und ob die Aktivisten zur Zahlung des Schadensersatzes verpflichtet werden. Sollten sie verurteilt werden, könnte dies andere Flughäfen und Unternehmen dazu ermutigen, ebenfalls rechtliche Schritte gegen Aktivisten einzuleiten, die durch ihre Aktionen den Betrieb stören.