Deutscher Bundestag (Foto: Pixabay).
Redakteur
Letztes Update
Give a coffee
Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee einladen.
Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.
Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Hinweise wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.
Ihr
Aviation.Direct-Team

Berufsverbände kritisieren geplante Einschränkung der Informationsfreiheit

Werbung

Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), die in der Zivilgesellschaft und bei Interessenverbänden auf deutlichen Widerstand stößt.

Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat sich in einer offiziellen Stellungnahme gegen die beabsichtigten Änderungen ausgesprochen und warnt vor einer Demontage staatlicher Transparenzpflichten. Kern der Kritik bildet die geplante Einführung eines nachzuweisenden „berechtigten Interesses“ für Antragsteller sowie die geplante Beschränkung des Auskunftsrechts auf natürliche Personen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2006 gewährt das IFG einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu behördlichen Akten des Bundes, ohne dass Bürger oder Organisationen den Grund ihrer Anfrage rechtfertigen müssen.

Die geplante Reform sieht zudem eine Anpassung der Gebührenordnung an das sogenannte Kostendeckungsprinzip vor. Bislang sind die Kosten für die Bearbeitung von Anträgen in der Regel auf einen Höchstsatz von 500 Euro gedeckelt, wobei einfache Auskünfte oft gebührenfrei erteilt werden. Branchenbeobachter und Rechtsexperten befürchten, dass der Wegfall dieser Deckelung und die Abrechnung nach tatsächlichem Verwaltungsaufwand zu einer erheblichen Verteuerung der Verfahren führen werden. Diese unkalkulierbaren finanziellen Risiken könnten insbesondere Einzelpersonen, kleinere Verbände und Journalisten von vornherein von der Einreichung abschrecken, was die Kontrollfunktion der Öffentlichkeit gegenüber ministeriellen und behördlichen Entscheidungsprozessen schwächen würde.

Juristische Fachkreise beleuchten die administrative Dimension der Reform differenziert. Befürworter von Verschärfungen verweisen in der parlamentarischen Debatte regelmäßig auf die anhaltende Überlastung der Bundesbehörden durch koordinierte Massenabfragen und querulatorische Anträge, die erhebliche personelle Ressourcen binden. Aus Sicht von Kritikern führt die Einschränkung der Antragsberechtigung für juristische Personen jedoch zu einer bürokratischen Absurdität, da Berufs- und Branchenverbände künftig gezwungen wären, Einzelpersonen als Stellvertreter vorzuschicken. Die Neuregelung verschiebe die Beweislast einseitig zugunsten der Verwaltung, die künftig selbst über die Legitimität eines Auskunftsbegehrens entscheiden könnte.

Die Diskussion um das IFG berührt grundlegende Prinzipien des modernen Verwaltungsrechts und das Verhältnis zwischen Staat und Bürgerschaft. Die Pläne zur Verschärfung der Zugangskriterien fallen in eine Zeit, in der politische Entscheidungsprozesse im Bereich der Infrastruktur- und Verkehrspolitik vermehrt unter öffentlicher Beobachtung stehen. Ob der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form die parlamentarische Hürde passieren wird oder unter dem Druck von Verbänden und Oppositionsfraktionen modifiziert werden muss, hängt von der Ausgestaltung der kommenden Ausschussanhörungen im Deutschen Bundestag ab.

Werbung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Werbung