Der seit Jahren andauernde Streit zwischen Condor und Lufthansa über die Konditionen für Zubringerflüge zu Langstreckenflügen des Ferienfliegers Condor hat eine neue Wendung genommen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich entschieden, dass die bisherige Vereinbarung zwischen den beiden Airlines bis auf weiteres bestehen bleibt. Diese Entscheidung bringt vorläufig Klarheit in einen Konflikt, der seit der Corona-Pandemie im Jahr 2020 schwelt und das Verhältnis der beiden deutschen Fluggesellschaften stark belastet hat.
Ein jahrelanger Rechtsstreit um Zubringerflüge
Der Konflikt begann Ende 2020, als Lufthansa die Zusammenarbeit mit Condor kündigte, um sich stärker auf ihre eigene Tochtergesellschaft Discover Airlines zu konzentrieren, die das Geschäft mit Ferienflügen übernehmen sollte.
Condor, eine ehemalige Tochtergesellschaft der Lufthansa, war darauf angewiesen, dass die größere Airline Zubringerflüge aus zahlreichen europäischen Städten für ihre Langstreckenflüge nach Frankfurt durchführt. Condor bietet hauptsächlich Urlaubsflüge zu Zielen weltweit an, während Frankfurt als Hauptdrehscheibe für den Ferienflieger dient. Die Kündigung der Zubringerkooperation seitens Lufthansa bedeutete für Condor, dass sie plötzlich höhere Kosten und organisatorische Herausforderungen zu bewältigen hatte, was zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil führen könnte.
Die Lufthansa bestand darauf, dass Condor künftig die gleichen, weniger günstigen Bedingungen akzeptieren müsse, die auch für andere Kooperationspartner der Lufthansa gelten. Condor hingegen berief sich auf die besonders vorteilhaften Konditionen, die noch aus der Zeit stammten, als sie Teil der Lufthansa-Gruppe war. Diese Konditionen sicherten Condor günstige Zubringerflüge von Lufthansa, was für das Unternehmen eine entscheidende Grundlage für die Planung ihrer Langstreckenflüge darstellte.
Der Weg durch die Instanzen
Nach der Kündigung der Vereinbarung im Jahr 2021 zog Condor vor das Bundeskartellamt, das der Airline recht gab. Das Kartellamt sah in der Entscheidung der Lufthansa einen Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Position, da die Zubringerflüge einen entscheidenden Anteil am Geschäftsmodell von Condor ausmachten. Die Lufthansa legte jedoch Berufung gegen die Entscheidung ein, und der Fall ging vor das Oberlandesgericht Düsseldorf. Dieses entschied zunächst zugunsten der Lufthansa, was den Weg für die geplante Änderung der Konditionen ebnete.
Condor legte daraufhin Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof ein. Die endgültige Entscheidung des BGH wird zwar erst zum Jahreswechsel 2024/2025 erwartet, doch die aktuelle Entscheidung bedeutet, dass die bestehenden Vereinbarungen bis dahin aufrechterhalten werden müssen. Für Condor ist dies ein wichtiger Etappensieg, da eine sofortige Änderung der Konditionen für die Zubringerflüge einen erheblichen Kostenanstieg bedeutet hätte.
Die wirtschaftliche Bedeutung der Zubringerflüge
Zubringerflüge spielen eine entscheidende Rolle für das Geschäftsmodell von Condor. Mit über 300 Zubringerflügen aus mehr als 100 Städten in Europa sichert die Lufthansa die Anbindung zahlreicher Passagiere an den Flughafen Frankfurt, das Hauptdrehkreuz von Condor.
Ohne diese Zubringerflüge müsste Condor auf andere Airlines oder alternative Lösungen zurückgreifen, was logistische und finanzielle Nachteile mit sich bringen würde. Die Lufthansa hingegen argumentierte, dass sie ihre Marktposition und ihre neuen Interessen – insbesondere den Ausbau ihrer Tochtergesellschaft Discover Airlines – verteidigen müsse.
Ausblick: Fortsetzung der Verhandlungen oder langer Rechtsstreit?
Die Entscheidung des BGH verschafft Condor vorerst etwas Luft, doch der endgültige Ausgang des Rechtsstreits bleibt ungewiss. Condor-Chef Peter Gerber hat deutlich gemacht, dass eine außergerichtliche Einigung für den Ferienflieger bevorzugt wäre. „Eine Lösung, die für beide Seiten tragfähig ist, wäre besser, als den Streit über Jahre hinweg weiterzuführen“, erklärte Gerber im Juli 2024.
Ob Lufthansa jedoch weiterhin an Verhandlungen interessiert ist, bleibt fraglich. Die Airline äußerte sich bislang nicht dazu, ob sie die Gespräche mit Condor fortsetzen möchte. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass Lufthansa mit Discover Airlines eine eigene Marke im Segment der Ferienflüge etabliert hat, scheint eine schnelle Einigung in weiter Ferne. Für Condor bleibt es eine wirtschaftliche Notwendigkeit, die günstigen Zubringerflüge von Lufthansa zu sichern, während Lufthansa ihre eigene Marktstrategie weiter vorantreibt.
Auswirkungen auf den Luftfahrtmarkt
Der Streit hat über die beiden Airlines hinaus Auswirkungen auf den gesamten Luftfahrtmarkt. Lufthansa ist die größte Airline Deutschlands und spielt eine dominierende Rolle im europäischen Luftverkehr. Condor, als kleinerer Wettbewerber, hängt stark von den Entscheidungen des Marktführers ab, was den Konflikt zu einem Fall von Marktbeherrschung und fairem Wettbewerb macht. Der Ausgang des Rechtsstreits könnte daher Signalwirkung für andere Airlines haben, die ebenfalls auf Kooperationen mit größeren Fluggesellschaften angewiesen sind.
Insgesamt zeigt der Fall, wie verwoben die Beziehungen im Luftverkehr sind und wie stark sich Unternehmensstrategien, insbesondere in Zeiten von Umstrukturierungen und neuen Marken wie Discover Airlines, auf bestehende Partnerschaften auswirken können.