Boeing 737 Max (Foto: Jan Gruber).
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Boeing entgeht Strafverfolgung im 737-Max-Fall durch Vergleich mit US-Justizministerium

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Das US-Justizministerium (DOJ) gab am 23. Mai 2025 bekannt, eine Einigung mit dem Flugzeugbauer Boeing erzielt zu haben, wodurch das Unternehmen einer strafrechtlichen Verfolgung im Zusammenhang mit den zwei tödlichen Abstürzen seiner 737 Max-Flugzeuge in den Jahren 2018 und 2019 entgeht. Im Rahmen dieser sogenannten Non-Prosecution Agreement (NPA) räumte Boeing ein, sich verschworen zu haben, um die rechtmäßige Tätigkeit der Aircraft Evaluation Group der Federal Aviation Administration (FAA) zu behindern und zu beeinträchtigen.

Die Vereinbarung verpflichtet Boeing zur Zahlung oder Investition von über 1,1 Milliarden US-Dollar. Dies beinhaltet eine kriminelle Geldstrafe von 487,2 Millionen US-Dollar, der gesetzlichen Höchststrafe, die teilweise durch eine bereits gezahlte Strafe von 243,6 Millionen US-Dollar aus einer 2021 getroffenen Deferred Prosecution Agreement (DPA) aufgewogen wird. Zusätzlich wird Boeing 444,5 Millionen US-Dollar in einen Fonds für die Hinterbliebenen der Absturzopfer einzahlen, ergänzend zu den bereits im Rahmen der früheren Vereinbarung zugesagten 500 Millionen US-Dollar. Weitere 455 Millionen US-Dollar sollen in die Verbesserung der Compliance-, Sicherheits- und Qualitätsprogramme von Boeing investiert werden.

Gemischte Reaktionen von Familien der Opfer und deren Rechtsvertretern

Die Familien der Opfer und deren Rechtsvertreter äußerten gemischte Reaktionen auf diesen Vergleich. Laut Aussagen des DOJ signalisierten die Angehörigen und Anwälte von über 110 Opfern entweder Unterstützung oder keinen Einwand gegen die Vermeidung eines Gerichtsverfahrens. Mehrere andere Familien lehnten die Einigung jedoch entschieden ab und brachten ihre Empörung und Enttäuschung darüber zum Ausdruck, daß Boeing der direkten Verantwortung entgeht.

Catherine Berthet, die ihre Tochter beim zweiten Absturz in Äthiopien im Jahr 2019 verlor, zeigte sich „absolut fassungslos“ über die Entscheidung des DOJ, Boeing eine NPA zu gewähren, angesichts der vorgelegten Beweise für Boeings Verfehlungen und wiederholte Lügen vor dem ersten Absturz, zwischen den beiden Abstürzen und seit mehr als sechs Jahren danach. Sie äußerte jedoch volles Vertrauen in die Weisheit von Richter O’Connor, der diese Abstürze als „das größte Unternehmensverbrechen in der Geschichte der Vereinigten Staaten“ bezeichnet hatte.

Senator Richard Blumenthal nannte diesen „Sonderdeal für Boeing eine ungeheuerliche Ungerechtigkeit gegenüber den Opfern und ihren Familien“, deren Verluste auf Boeings unverzeihlichen Fehlern beruhten. Er argumentierte, daß die Abstürze direkt auf Boeings fehlerhaftes Design und die bewußte Verschleierung zurückzuführen seien und Boeing nun dauerhaft der Rechenschaftspflicht entkomme.

Erin Applebaum, eine Partnerin bei Kreindler Aviation, die 34 Familien von Opfern des Ethiopian Airlines Fluges ET302 von 2019 vertritt, bezeichnete eine mögliche NPA vor der offiziellen Bekanntgabe als einen „Hinterzimmerdeal, der als Gerichtsverfahren verkleidet ist“ und warnte davor, daß dies eine gefährliche Botschaft aussende: In Amerika könnten sich Reiche und Mächtige aus der Verantwortung freikaufen.

Abschluß der strafrechtlichen Auseinandersetzung steht noch aus

Das DOJ gab an, daß die schriftliche Vereinbarung in Kürze fertiggestellt werde, woraufhin es beabsichtige, die anhängigen Strafanzeigen gegen Boeing formell abzuweisen. Die Einigung muß jedoch noch von Richter Reed O’Connor vom Northern District of Texas genehmigt werden. Sollte der Richter die Vereinbarung akzeptieren und die Abweisung gewähren, würde dies den Abschluß einer langwierigen rechtlichen Auseinandersetzung über Boeings strafrechtliche Haftung für die Abstürze bedeuten. Zivilklagen, die von Familien der Opfer eingereicht wurden, werden jedoch weiterhin verhandelt.

Die Boeing 737 Max war nach zwei Abstürzen innerhalb kurzer Zeit, bei denen insgesamt 346 Menschen ums Leben kamen, weltweit für fast zwei Jahre gegroundet worden. Die Ermittlungen konzentrierten sich auf das sogenannte MCAS (Maneuvering Characteristics Augmentation System), eine Software, die in das Flugzeug integriert worden war, um die Handhabungseigenschaften zu verbessern, aber in beiden Fällen fälschlicherweise aktiviert wurde und die Piloten in Schwierigkeiten brachte. Die nun getroffene Vereinbarung vermeidet ein möglicherweise langwieriges und öffentliches Strafverfahren gegen den Flugzeugbauer.

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