Ein Passagierflugzeug der Fluggesellschaft Corendon Airlines auf dem Weg von Brüssel nach Hurghada in Ägypten ist am Sonntag kurz nach dem Start wegen eines technischen Defekts umgekehrt.
Die Maschine des Typs Airbus A320 mit der litauischen Registrierung LY-LGA hatte den Flughafen Brüssel bereits mit einer dreistündigen Verspätung verlassen. Über dem süddeutschen Luftraum traf die Cockpitbesatzung die Entscheidung zur Umkehr, nachdem Unregelmäßigkeiten festgestellt worden waren. Der Flug mit der Nummer XR5401 landete schließlich ohne weitere Zwischenfälle wieder in Brüssel, wo Rettungskräfte vorsorglich in Bereitschaft standen.
Bei dem betroffenen Flugzeug handelt es sich um eine von der litauischen Chartergesellschaft GetJet Airlines im sogenannten Wet-Lease betriebene Maschine, die für Corendon Airlines im Einsatz war. Technische Probleme bei extern geleasten Flugzeugen beschäftigen die Luftfahrtbranche im dichten Sommerflugplan immer wieder, da Fluggesellschaften zur Deckung von Nachfragespitzen kurzfristig auf Fremdkapazitäten ausweichen müssen. Die rund 180 Passagiere an Bord des Fluges berichteten nach der ungeplanten Rückkehr von ungewöhnlichen Geräuschen im Bereich eines Triebwerks während des Reiseflugs. Corendon Airlines bestätigte den technischen Vorfall, machte jedoch keine detaillierten Angaben zur genauen Ursache der Störung.
Massive Kritik äußerten die betroffenen Reisenden am Krisenmanagement der Fluggesellschaft nach der Rückkehr nach Brüssel. Viele Passagiere bemängelten eine unzureichende Informationspolitik seitens des Personals bezüglich der Art des technischen Defekts sowie der Organisation des weiteren Reiseverlaufs. Nach der ungeplanten Landung wurden die Fluggäste zunächst in einem Hotel in Flughafennähe untergebracht, bevor sie am darauffolgenden Abend mit einer Ersatzmaschine an ihr Ziel transportiert wurden. Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass die Betreuung von Passagieren bei unvorhergesehenen Zwischenlandungen von ACMI-Partnern im Chartersegment oft organisatorische Schwachstellen offenbart, da die Zuständigkeiten zwischen der ausführenden und der buchenden Fluggesellschaft nicht immer reibungslos ineinandergreifen.
Die Fluggesellschaft betonte in einer ersten Stellungnahme, dass die Rückkehr nach Brüssel im Einklang mit den standardmäßigen Sicherheitsvorschriften der Luftfahrtbehörden erfolgt sei und die Sicherheit der Passagiere oberste Priorität besitze. Gemäß den europäischen Fluggastrechteverordnungen stehen den betroffenen Reisenden bei derartigen Verspätungen, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, finanzielle Entschädigungsleistungen zu. Die genaue Untersuchung des technischen Fehlers an der betroffenen Maschine wird nun von den zuständigen Wartungsdiensten in Brüssel durchgeführt, um die vollständige Flugtauglichkeit des Airbus A320 wiederherzustellen.