Bundesarbeitsgericht: Dauerhafte Versetzungen ins Ausland sind zulässig

Boeing 737 Max 200 (Foto: Jan Gruber).
Boeing 737 Max 200 (Foto: Jan Gruber).

Bundesarbeitsgericht: Dauerhafte Versetzungen ins Ausland sind zulässig

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Das deutsche Bundesarbeitsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten dauerhaft ins Ausland versetzen können, wenn im Arbeitsvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart ist. Ein Kapitän der Ryanair-Tochter Malta Air zog durch die Instanzen und unterlag.

Besonders Billigfluggesellschaften öffnen und schließen häufig Bases. Dem betroffenen Personal werden oftmals Ersatzarbeitsplätze im Ausland angeboten bzw. wird die Versetzung angeordnet. Wer jedoch nicht umziehen möchte, riskiert den Job zu verlieren. Ein Malta-Air-Kapitän, der an eine Basis außerhalb Deutschlands versetzt werden sollte, wollte dies nicht hinnehmen und zog vor das Arbeitsgericht.

Der Fall zog sich durch die Instanzen und wurde am Mittwoch vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt. Das Gericht urteilte, dass die Versetzung ins Ausland rechtmäßig ist, sofern im Arbeitsvertrag dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das gelte auch dann, wenn der Mitarbeiter dauerhaft außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden soll. Weiters stellten die Richter fest, dass das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht nur national, sondern auch international und somit auch an ausländischen Standorten gilt.

Begründet wurde die Entscheidung auch damit, dass die gesetzliche Situation in Deutschland nicht vorsehen würde, dass dieses Weisungsrecht auf Arbeitsorte in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist. Der klagende Flugkapitän war in Nürnberg stationiert, jedoch wurde diese Basis geschlossen und in weiterer Folge erneut eröffnet. Letzterer Umstand spielte bei der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aber keine Rolle. Der Pilot sollte seinen Dienst in Bologna versehen, wogegen er klagte. Bereits in den Vorinstanzen unterlag der Flugzeugführer.

Es handelt sich zwar um eine Einzelfallentscheidung, jedoch dürfte diese besonders in der Luftfahrt von besonderer Bedeutung sein. Bislang gab es keine klare Judikatur, ob Versetzungen ins Ausland zulässig sind oder nicht. Gerade in dieser Branche, die international orientiert ist, kommt es nicht selten dazu, dass Beschäftigte vor die Wahl gestellt werden ihren Job künftig außerhalb Deutschlands zu absolvieren oder aber das Unternehmen verlassen sollen.

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