Chile passt Einreisebestimmungen an

Flagge von Chile (Foto: Pixabay).
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Die chilenische Regierung hat sich zur Anpassung der coronabedingten Einreisebeschränkungen entschlossen, um das Land touristisch wieder wettbewerbsfähiger zu machen.

Bisher dürfen ausländische Reisende noch ohne Impf- oder negativen Testnachweis in das südamerikanische Land einreisen. Ab dem 1. September muss für die Einreise ein Impfnachweis vorgelegt werden, der im Heimatland ausgestellt wurde. Wer dies nicht kann, von dem wird ein negativer PCR-Test verlangt, der maximal 48 Stunden vor dem Abflug durchgeführt wurde. Damit wird die Einreise für Touristen zwar einerseits strenger geregelt, andererseits entfällt jedoch das verpflichtende Ausfüllen der C19-Gesundheitserklärung bei der Einreise. Für die freie Bewegung innerhalb Chiles ist es also fortan nicht mehr notwendig, seinen Impfpass durch die Beantragung eines chilenischen Mobilitätspasses anerkennen zu lassen. Nach wie vor könne es allerdings zu stichprobenartigen Tests an den Flughäfen kommen, wie Check24 berichtet.

Erst zum 4. August hat Chile mit der Osterinsel ein touristisches Highlight des Landes wieder für Besucher zugänglich gemacht. Die abgelegene Insel mit den markanten Steinskulpturen hatte sich zuvor für über zwei Jahre von der Außenwelt abgeschottet, um die einheimische Bevölkerung vor dem Coronavirus zu schützen. Nun dürfen ausländische Gäste das Eiland wieder besuchen, müssen hierfür jedoch ab einem Alter von sechs Jahren einen negativen, maximal 24 Stunden alten PCR-Test vorlegen.

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