Russische Fluggesellschaften haben es nun deutlich schwerer in die Volksrepublik China zu fliegen, denn westliches Fluggerät darf nur noch dann eingesetzt werden, wenn der Betreiber nachweisen kann, dass das jeweilige Flugzeug vor der Registrierung in Russland offiziell im Ausland abgemeldet wurde.
Da die erforderlichen Dokumente in fast allen Fällen nicht vorgelegt werden können, gilt für die überwiegende Mehrheit westlichen Fluggeräts russischer Operator Flugverbot im Luftraum der Volksrepublik China. Diese begründet den Schritt sowohl mit Sicherheitsbedenken als auch mit den Sanktionen, die unter anderem die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika ausgesprochen haben.
In der Vergangenheit waren viele Flugzeuge westlicher Hersteller wie Boeing und Airbus in Irland und auf den Bermuda Inseln registriert. Im Businessjet-Bereich war auch das Register der Isle of Man beliebt. Unter anderem die Luftfahrtbehörden der drei Länder hatten entschieden, dass sämtliche Maschinen, die auf russische Operators bzw. Personen eingetragen waren, aus dem jeweiligen Register gestrichen werden. Auch mussten Lessoren die Leasingverträge auflösen und ihr Eigentum zurückfordern.
Die russische Regierung reagierte darauf und förderte die Ummeldung in das RA-Register. Hunderte Maschinen, die sich weiterhin im Eigentum nicht-russischer Leasinggeber befinden, sind betroffen. Diese Flugzeuge können nur innerhalb der Russischen Föderation sowie in aus russischer Sicht „freundliche Staaten“ fliegen, denn andernorts sind diese entweder gebannt oder es würde die Pfändung drohen.
Die russische Regierung betrachtet die geleasten Flugzeuge defacto als Eigentum und ermöglicht es den Betreibern die Rückgabe an die Eigentümer nicht durchzuführen. Die Eintragungen ins RA-Register werden von vielen Regierungen, darunter auch China, als illegal betrachtet, da es unter anderem nie einen offiziellen Abmeldungsprozess bzw. Ummeldungsprozess samt Übergabe der Dokumente gegeben hat.
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