Die spektakuläre Bergung des Rettungshubschraubers Christophorus 1, die am Samstag in der Axamer Lizum durchgeführt wurde, hat nun ein juristisches Nachspiel für den Betreiber und das Bergungsunternehmen. Hintergrund ist, dass eine Genehmigung der Verkehrsabteilung des Landes Tirol notwendig gewesen wäre, diese jedoch nicht eingeholt wurde.
Der Christophorus 1 ging am Freitag, den 6. Jänner 2023, während einem Einsatz in der Axamer Lizum AOG. Einige Warnleuchten, die nicht hätten leuchten dürfen, wiesen auf Fehler hin. Für den Patienten wurde ein anderer Hubschrauber angefordert und für den ÖAMTC-Helikopter eilten Techniker zu Hilfe. Diese konnten das Problem nicht vor Ort beheben, so dass ein Unternehmen aus der Schweiz beauftragt wurde. Dieses „flog“ den Christophorus 1 mit Hilfe eines Transporthubschraubers nach Innsbruck.
Die spektakuläre Aktion sorgte für viel Aufsehen und dem ÖAMTC war offensichtlich viel daran gelegen den Rettungshubschrauber so rasch wie möglich zu reparieren und wieder in Dienst zu stellen. Allerdings hat man dabei offensichtlich auf die Bürokratie vergessen, denn für die Bergungsaktion wäre eine Genehmigung bei der Verkehrsabteilung des Landes Tirol einzuholen gewesen. Das hat man laut einem Bericht der Tiroler Tageszeitung nicht gemacht.
Und so kommt es, dass die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Man hat die Polizei mit der Durchführung dieses beauftragt. Konkret wirft man dem Bergungsunternehmen aus der Schweiz vor, dass dieses verabsäumt habe eine Genehmigung einzuholen und damit soll die Bergung mutmaßlich illegal durchgeführt worden sein. Sofern sich die Vorwürfe der Behörde bestätigen sollten, könnte gegen dieses ein Bußgeld verhängt werden.