Das gilt es zu beachten, wenn die Airline den Koffer verliert

Gepäckband (Foto: Steffen Lorenz).
Gepäckband (Foto: Steffen Lorenz).

Das gilt es zu beachten, wenn die Airline den Koffer verliert

Gepäckband (Foto: Steffen Lorenz).
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Es gibt wenig Frustrierenderes, als nach einer langen Flugreise am Gepäckband zu stehen und festzustellen, dass der eigene Koffer nicht auftaucht. Der Verlust des Gepäcks kann zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen, aber es gibt bestimmte Schritte, die Passagiere unternehmen können, um das Problem zu lösen und angemessene Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten. In diesem Artikel wird nähere darauf eingegangen, was zu tun ist, wenn der Koffer verloren geht, welche Haftungsgrenzen gelten und wie man Ersatzeinkäufe tätigen kann.

Der Verlust eines Koffers am Gepäckband kann eine frustrierende Erfahrung sein, aber durch das Verständnis der Haftungsgrenzen der Fluggesellschaften und das Beherzigen dieser Schritte können Passagiere die Situation besser bewältigen. Wichtig ist, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, Ersatzeinkäufe angemessen zu dokumentieren und den Dialog mit der Fluggesellschaft aufrechtzuerhalten, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Denken Sie daran, dass jede Fluggesellschaft unterschiedliche Richtlinien haben kann, daher ist es ratsam, sich vor der Reise über die spezifischen Verfahren zu informieren.

Schritt 1: Sofortige Maßnahmen am Gepäckband

Sobald Sie feststellen, dass Ihr Koffer nicht am Gepäckband erscheint, sollten Sie unverzüglich zum Lost-and-Found-Schalter oder dem zuständigen Schalter für verlorenes Gepäck gehen. Dort melden Sie den Verlust Ihres Koffers und füllen das entsprechende Formular aus. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Informationen zu Ihrem Gepäck bereithalten, einschließlich der Flugdetails und der Kofferbeschreibung. Achtung! Die Meldung am Lost-and-Found-Schalter allein ist nicht ausreichend. Um Ersatz- und/oder Haftungsansprüche stellen zu können, ist es zusätzlich notwendig, dass eine Reklamation an die Fluggesellschaft erstattet wird. Diese sollte textlich, also zumindest per E-Mail, Fax oder über ein spezielles Kontaktformular der Airline erstattet werden und zwar binnen maximal einer Woche.

Schritt 2: Erstattungsgrenzen und Haftung der Fluggesellschaften

Es ist wichtig zu verstehen, dass Fluggesellschaften im Falle von verlorenem Gepäck bestimmte Haftungsgrenzen haben. Gemäß dem Montrealer Übereinkommen von 1999 liegt die Haftungsgrenze bei internationalen Flügen derzeit bei etwa 1.288 Sonderziehungsrechten (SZR) pro Passagier, was ungefähr 1.500 Euro entspricht. Bei Inlandsflügen können die Haftungsgrenzen je nach Land variieren. Beachten Sie, dass dies die Obergrenze für die Erstattung ist und dass der tatsächliche Betrag von verschiedenen Faktoren abhängt.

Schritt 3: Überprüfung Ihrer Reiseversicherung

Bevor Sie weitere Schritte unternehmen, ist es wichtig, Ihre Reiseversicherungspolice zu überprüfen. Einige Versicherungen decken den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck ab und bieten zusätzliche Entschädigung an. Stellen Sie sicher, dass Sie die Bedingungen Ihrer Versicherung verstehen und gegebenenfalls mit Ihrem Versicherungsunternehmen kommunizieren.

Schritt 4: Ersatzeinkäufe und Dokumentation

Wenn Ihr Koffer nicht rechtzeitig auftaucht, haben die meisten Fluggesellschaften eine Richtlinie für Ersatzeinkäufe, die es Ihnen ermöglicht, grundlegende Notwendigkeiten wie Kleidung und Toilettenartikel zu kaufen. Informieren Sie sich am Lost-and-Found-Schalter über die spezifischen Richtlinien und erhalten Sie gegebenenfalls ein Ersatzgeld, das von der Fluggesellschaft zur Verfügung gestellt wird. Es ist wichtig, alle Quittungen aufzubewahren, da Sie diese für spätere Erstattungsansprüche vorlegen müssen. Es empfiehlt sich Scans, Fotos oder Kopien anzufertigen.

Schritt 5: Kommunikation mit der Fluggesellschaft

Halten Sie regelmäßigen Kontakt mit der Fluggesellschaft, um den Status der Suche nach Ihrem Koffer zu überprüfen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Informationen über Ihren Flug und den Koffer bereithalten, um den Prozess zu beschleunigen. Fragen Sie nach einer Referenznummer oder einem Kontakt, den Sie bei Rückfragen verwenden können. Sollte die Fluggesellschaft nicht binnen für Sie akzeptabler Frist reagieren, sollten Sie Ihre Ersatzansprüche genau beziffern (Zeitwert des Koffers und des Inhalts sowie eventuell notwendige Ersatzeinkäufe). Belegen Sie alles möglichst genau mit Rechnungen bzw. Kassabons. Ihre Forderung an die Airline sollten Sie aus Beweisgründen per Einschreiben-Rückschein unter Beilage von Kopien der Rechnungen bzw. Kassabons schicken. In der Praxis zeigt sich nämlich, dass E-Mails bzw. Übermittlungen von Kontaktformularen immer dann gerne „verloren gehen“, wenn für die Airline eine Zahlungspflicht ausgelöst werden könnte.

Schritt 6: Nachverfolgung des Koffers

Die meisten Fluggesellschaften verfügen über ein Gepäckverfolgungssystem, mit dem Sie den Status Ihres Koffers online überprüfen können. Nutzen Sie diese Ressource, um herauszufinden, ob Ihr Koffer gefunden wurde und wo er sich befindet. Wenn sich herausstellt, dass der Koffer nicht auffindbar ist, ist es wichtig, weiterhin mit der Fluggesellschaft in Kontakt zu bleiben und den Verlust zu dokumentieren.

Schritt 7: Erstattungsansprüche einreichen

Sobald festgestellt wurde, dass Ihr Koffer nicht wiedergefunden werden kann, ist es Zeit, Ihren Erstattungsanspruch bei der Fluggesellschaft einzureichen. Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit, einschließlich des Gepäckverlustformulars, der Quittungen für Ersatzeinkäufe, der Flugdetails und der Versicherungsunterlagen. Beachten Sie, dass die Fluggesellschaften unterschiedliche Verfahren haben können, daher ist es ratsam, sich vorher über deren Richtlinien zu informieren.

Schritt 8: Verhandlungen und Entschädigung

Wenn Ihre Erstattungsansprüche eingereicht wurden, wird die Fluggesellschaft den Fall prüfen und Ihnen gegebenenfalls eine Entschädigung anbieten. Beachten Sie, dass die Höhe der Entschädigung von mehreren Faktoren abhängt, einschließlich des Werts Ihres verlorenen Gepäcks, des Alters der Gegenstände und der Bedingungen Ihrer Reiseversicherung. In einigen Fällen kann eine Verhandlung notwendig sein, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

1 Comment

  • Wolfgang Ludwig , 12. Juli 2023 @ 20:38

    Bei den Ersatzeinkaufen ist die sog. “Schadenminderungspflicht” zu beachten – d.h. es soll möglichst billig eingekauft werden. Außerdem ersetzen Fluglinien bei Gebrauchsgegenständen meist nur 50% mit der Begründung, man könne die gekaufte Ware ja weiterverwenden.
    Verloren gehen Gepäckstücke meist nicht. Aber bes. bei Umsteigeverbindungen mit knappen Transferzeiten kann es vorkommen, dass das Gepäck länger braucht als der Passagier zum Gate und daher erst mit dem nächsten Flieger mitkommt. Auch Gewichtsbeschränkungen können Anlass für zurückgelassenes Gepäck sein, ebenso Gepäckabgabe am FH in der letzten Minute.
    Eine private Versicherung, zB. über eine bessere Kreditkarte, ist bei häufigen Reisen sehr zu empfehlen!

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Amely Mizzi ist Executive Assistant bei Aviation Direct Malta in San Pawl il-Baħar. Zuvor war sie im Bereich Aircraft and Vessel Financing bei einem Bankkonzern tätig. Sie gilt als sprachliches Talent und spricht sieben Sprachen fließend. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten in Österreich auf der Schipiste und im Sommer an Mittelmeerstränden quasi vor der Haustür auf Gozo.
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  • Wolfgang Ludwig , 12. Juli 2023 @ 20:38

    Bei den Ersatzeinkaufen ist die sog. “Schadenminderungspflicht” zu beachten – d.h. es soll möglichst billig eingekauft werden. Außerdem ersetzen Fluglinien bei Gebrauchsgegenständen meist nur 50% mit der Begründung, man könne die gekaufte Ware ja weiterverwenden.
    Verloren gehen Gepäckstücke meist nicht. Aber bes. bei Umsteigeverbindungen mit knappen Transferzeiten kann es vorkommen, dass das Gepäck länger braucht als der Passagier zum Gate und daher erst mit dem nächsten Flieger mitkommt. Auch Gewichtsbeschränkungen können Anlass für zurückgelassenes Gepäck sein, ebenso Gepäckabgabe am FH in der letzten Minute.
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