Die Ukraine führt am 2. Juli 2021 für Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise in Indien, Russland, Portugal oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben, ein neues Verfahren für die Einreise ein. Im Zuge der Grenzkontrolle muss zwingend ein Antigen-Schnelltest absolviert werden. Wird dieser verweigert, droht die Zurückweisung.
Zusätzlich müssen wahlweise ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und eine Versicherungspolizze, die Covid-Erkrankungen auf dem Gebiet der Ukraine abdeckt, vorgelegt werden. Personen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind, können ab 14 Tage nach der letzten notwendigen Dosis, als Alternative ihren Impfnachweis vorlegen.
Vor dem Grenzübertritt ist an den Flughäfen ein Antigen-Schnelltest zu absolvieren. Dazu werden laut einer Mitteilung der Regierung entsprechende Teststationen eingerichtet. Wichtig: Die Kosten für den Antigentest, die nicht näher definiert wurden, müssen vom Reisenden selbst und an Ort und Stelle bezahlt werden.
Sollte das Ergebnis des Schnelltests positiv ausfallen, so hat man sich zusätzlich einem PCR-Test zu unterziehen. Weiters muss man sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Ist das Ergebnis negativ, so wird die Einreise in die Ukraine gestattet.
Sollte der Schnelltest verweigert werden, so erfolgt laut Regierung unabhängig davon, ob alle anderen Unterlagen vorliegen oder nicht, die Zurückweisung. Das bedeutet, dass die Einreise in die Ukraine verweigert wird. Für Personen, die sich nicht in den im ersten Absatz genannten Staaten aufgehalten haben, ist weiterhin die Einreise unter Vorlage eines Impfnachweises oder negativen PCR-Tests möglich.