Dertour Group in Frankfurt (Foto: DER Touristik).
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Dertour Group unterliegt vor dem Berliner Kammergericht im Konflikt um Fondsbeiträge

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Nach einem richtungsweisenden Urteil des Berliner Kammergerichts im Streit um die Beitragszahlungen zum Deutschen Reisesicherungsfonds verschärft sich die Diskussion um die finanzielle Belastung von Reiseveranstaltern.

Die Dertour Group, einer der größten Reisekonzerne Europas, forderte in einer Klage gegen den Fonds die Rückzahlung von Absicherungsentgelten in Höhe von rund 1,27 Millionen Euro. Der Konzern machte geltend, dass diese Entgelte unberechtigterweise auch für Buchungen erhoben wurden, die bereits vor dem offiziellen Start des Sicherungsfonds abgeschlossen worden waren. Während das Landgericht Berlin II der Klage in erster Instanz noch stattgab, hob das Kammergericht diese Entscheidung nun auf und wies die Klage vollständig ab. Der Deutsche Reiseverband kritisierte das Urteil deutlich und fordert weiterhin eine spürbare Entlastung der Unternehmen sowie eine Reduzierung der gesetzlichen Beiträge, um eine wirtschaftliche Doppelbelastung der Branche zu verhindern.

Der Hintergrund des juristischen Konflikts um den Reisesicherungsfonds

Der Deutsche Reisesicherungsfonds wurde als staatlich beauftragte Reaktion auf die Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im Jahr 2019 ins Leben gerufen und nahm am 1. November 2021 seine operative Tätigkeit auf. Ziel des Fonds ist es, im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Reiseveranstalters die Vorauszahlungen der Kunden zu schützen und gegebenenfalls den Rücktransport der Urlauber zu organisieren. Finanziert wird dieses System durch gesetzlich vorgeschriebene Entgelte und Sicherheitsleistungen der teilnehmenden Reiseunternehmen, die sich nach deren Umsatz bemessen.

Der konkrete Rechtsstreit zwischen der Dertour Group und dem Fonds entzündete sich an der Übergangsphase bei der Einführung des neuen Absicherungssystems. Dertour argumentierte, dass der Fonds Beiträge für Pauschalreisen verlangt habe, deren Buchung zeitlich vor dem Stichtag des 1. November 2021 lag, deren Durchführung jedoch erst nach diesem Datum erfolgte. Nach Auffassung des Reisekonzerns handelte es sich hierbei um eine unzulässige rückwirkende Belastung. Zudem seien diese Reisen bereits über das zuvor bestehende System der klassischen Reisesicherungsscheine abgesichert gewesen, wodurch den Unternehmen eine finanzielle Doppelbelastung aufgebürdet worden sei.

Die juristische Kehrtwende in zweiter Instanz

In der ersten Instanz vor dem Landgericht Berlin II verbuchte der Reisekonzern zunächst einen Teilerfolg. Das Gericht folgte der Argumentation von Dertour dem Grunde nach und sah in der Erhebung der Entgelte für Altbuchungen eine Unregelmäßigkeit. Der Fonds ging gegen dieses Urteil in Berufung und rief das Berliner Kammergericht an. Die dortigen Richter revidierten die erstinstanzliche Entscheidung grundlegend und schlossen sich der Rechtsauffassung des Reisesicherungsfonds an. Das Kammergericht sah die Erhebung der Beiträge auch für vor dem Stichtag gebuchte Reisen als rechtmäßig an, da das Risiko des Insolvenzfalls im Zeitraum der Durchführung der Reise und damit in der Zuständigkeit des neuen Fonds gelegen habe. Eine Revision gegen dieses Urteil wurde vom Kammergericht nicht zugelassen.

Der Deutsche Reiseverband reagierte mit Unverständnis auf die Entscheidung des Gerichts. Aus Sicht des Branchenverbandes ist das Urteil in Bezug auf das Argument der doppelten Absicherung nicht nachvollziehbar. Die Frage der Beitragsberechnung habe eine erhebliche Tragweite für zahlreiche Marktteilnehmer, weshalb der Verband die schriftliche Urteilsbegründung nach deren Vorlage einer detaillierten Prüfung unterziehen möchte. Eine finale und abschließende rechtliche Klärung bleibt aus Sicht der Verbandsvertreter trotz des aktuellen Urteils dringend erforderlich, da viele Unternehmen der Branche von ähnlichen Übergangseffekten betroffen waren.

Strukturelle Betroffenheit kleinerer und mittlerer Marktteilnehmer

Der Fall Dertour steht exemplarisch für ein strukturelles Problem, das nach Angaben von Branchenkennern viele Reiseveranstalter in Deutschland betrifft. Auch mittelständische Unternehmen sahen sich mit den Herausforderungen des Systemwechsels konfrontiert. Timo Kohlenberg, Geschäftsführer des Reiseveranstalters America Unlimited, schilderte im Rahmen einer Branchenjahrestagung einen vergleichbaren Sachverhalt. Sein Unternehmen war bis Ende 2022 über den privaten Anbieter Tourvers abgesichert, musste jedoch aufgrund des Erreichens bestimmter Umsatzgrenzen per Gesetz in den staatlich regulierten Reisesicherungsfonds wechseln.

Obwohl zwischen dem alten Absicherer und dem neuen Fonds eine schriftliche Haftungsübergabe vereinbart worden war, berechnete der Fonds die Entgelte für das gesamte Übergangsjahr. Dies führte auch bei America Unlimited zu einer doppelten finanziellen Belastung für denselben Zeitraum. Das Unternehmen verzichtete im Gegensatz zu Dertour bislang auf den Rechtsweg, verfolgt die gerichtlichen Auseinandersetzungen jedoch mit großer Aufmerksamkeit, da die Auslegung der Beitragsordnung direkte Auswirkungen auf die Liquidität der Veranstalter hat.

Forderungen nach einer Senkung der laufenden Beiträge

Unabhängig vom Ausgang des aktuellen Gerichtsverfahrens fordert der Branchenverband eine grundlegende Reform der Beitragsstruktur des Fonds. Der Verband argumentiert, dass das Zielkapital des Fonds durch die Beiträge der vergangenen Jahre und die positive Branchenentwicklung schneller als erwartet aufgebaut werden konnte. Spätestens seit der erfolgreichen und reibungslosen Abwicklung der Insolvenz des Großveranstalters FTI im Sommer 2024 habe das System bewiesen, dass der Verbraucherschutz in höchstem Maße gewährleistet sei und der Fonds über eine solide finanzielle Basis verfüge.

Weitere finanzielle Belastungen der Unternehmen seien vor diesem Hintergrund wirtschaftlich nicht mehr vertretbar. Gemeinsam mit der Geschäftsführung des Reisesicherungsfonds sowie im direkten Dialog mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz setzt sich der Verband für eine zeitnahe und spürbare Absenkung der laufenden Entgelte ein. Das Ziel der Verhandlungen ist eine ausgewogene Neugestaltung der Insolvenzabsicherung, die den gesetzlich geforderten Schutz der Reisenden garantiert, gleichzeitig aber die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Reiseveranstalter nicht durch übermäßige Abgaben gefährdet.

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