Insolvenz (Foto: Pixabay/Ratfink1973).
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Deutscher Reisesicherungsfonds entschädigt Kunden von insolventem Aby Reisen

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Nach der Insolvenz des auf Abi- und Abschlussfahrten spezialisierten Reiseveranstalters Aby Reisen am 15. April 2025 greift nun der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) ein. Der DRSF bestätigte seine Einstandspflicht und wird Reisende entschädigen, die Pauschalreisen bei Aby Reisen gebucht hatten. Die bereits geleisteten Zahlungen für diese Reisen sollen erstattet werden.

Der DRSF kündigte an, sich aktiv mit den betroffenen Kunden in Verbindung zu setzen, sobald die Aby GmbH die notwendigen Kontakt- und Zahlungsinformationen übermittelt und der Fonds diese ausgewertet hat. Die Erstattungen sollen dann innerhalb weniger Wochen beginnen. Alle noch nicht angetretenen Reisen des Veranstalters wurden am 16. Mai abgesagt, und die betroffenen Reisenden wurden darüber informiert. Da es sich um saisonale Reisen handelte, befanden sich zum Zeitpunkt der Insolvenz keine Kunden von Aby Reisen im Urlaub, so daß keine Rückholaktionen notwendig waren.

Für Kunden, die Fragen zur Insolvenz von Aby Reisen haben, hat der DRSF eine spezielle Hotline eingerichtet, die montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0 30 / 2 58 98 72 53 erreichbar ist. Der DRSF sichert gemäß seinem gesetzlichen Auftrag Pauschalreisen ab und gewährleistet somit die Rückerstattung geleisteter Zahlungen im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters.

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