Die deutsche Bundesregierung stuft auf Empfehlung des Robert-Koch-Instituts fünf weitere afrikanische Länder als so genanntes „Mutationsgebiet“ ein. Das hat zur Folge, dass für Airlines am Sonntag ein Beförderungsverbot in Kraft treten wird.
Betroffen sind: Botsuana, Malawi, Mosambik, Sambia und Simbabwe. Vom Bann erfasst ist nur der Point-to-Point-Verkehr. Das hat zur Folge, dass Transitpassagiere weiterhin beispielsweise Frankfurt am Main oder München für den Umstieg nutzen können. Deutsche Staatsbürger bzw. Personen mit Wohnsitz in Deutschland können weiterhin einreisen, unterliegen jedoch einer Quarantäne.
Die Bundesrepublik führte erst kürzlich neue Einstufungen der „Risikogebiete“ durch. Diese führen zu veränderten Einreisebestimmungen. Teilweise können diese ein Beförderungsverbot für alle Verkehrsunternehmen zur Folge haben.