Ab 28. Juli 2021 können vollständig Geimpfte auch aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten kommend ohne Quarantäne nach Deutschland einreisen. Doch was ist mit deren Kindern, die in vielen Fällen altersbedingt gar keinen Zugang zu Impfungen haben? Diese müssen in Quarantäne, stellt das deutsche Bundesgesundheitsministerium klar.
Das führt zum absurden Umstand, dass vollständig geimpfte Eltern nicht in Absonderung müssen, jedoch deren ungeimpfte Kinder schon. Welcher Impfstoff von der Quarantäne befreit, legt das Robert-Koch-Institut auf seiner Homepage fest. Daran haben sich die Gesundheitsämter der Bundesländer zu halten.
Kinder unter sechs Jahren sind generell nicht testpflichtig, jedoch können die Ämter auch über diese eine Quarantäne verhängen. Das Bundesgesundheitsministerium verwendete dabei das Wording “Kinder sind damit grundsätzlich absonderungspflichtig”. Ab diesem Alter und für Jugendliche gelten die gleichen Bestimmungen wie für Erwachsene und zwar auch dann, wenn altersbedingung gar keine Impfung zugelassen ist. Das bedeutet, dass diese aus Virusvariantengebieten kommend in Quarantäne müssen, ihre vollständig geimpften Eltern jedoch nicht.
Bei Hochinzidenzgebieten können Kinder und Jugendliche, die Corona durchgemacht haben, von den Erleichterungen für Genesene profitieren. Getestete können sich weiterhin nach fünf Tagen freitesten. Allerdings: Ist der junge Mensch weder geimpft, noch genesen, so hat er sich aus Virusvariantengebieten kommend 14 Tage in Quarantäne zu begeben und eine Möglichkeit des Freitestens gibt es nicht. Nochmals der Hinweis: Vollständig geimpfte Eltern müssen ab 28. Juli 2021 nicht mehr in Absonderung.