Im anhaltenden Vermittlungskonflikt um die Reform der europäischen Fluggastrechte haben Deutschland und Frankreich eine gemeinsame Initiative gestartet, um die blockierten Verhandlungen zu einem Abschluss zu bringen.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sieht der Kern des Vorschlags vor, die Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen und kurzfristigen Annullierungen grundlegend zu restrukturieren. Demnach sollen Passagiere künftig ab einer Verzögerung von drei Stunden einen pauschalen Ausgleichsbetrag in Höhe von 250 Euro erhalten, unabhängig von der tatsächlichen Flugdistanz. Bisher ist die Höhe der Kompensation gestaffelt und orientiert sich an der Streckenlänge, wobei für Langstreckenflüge Zahlungen von bis zu 600 Euro fällig werden können.
Die beiden größten EU-Mitgliedstaaten argumentieren in einem gemeinsamen Schreiben, dass diese Vereinfachung das System transparenter und für den Verbraucher leichter verständlich mache. Gleichzeitig soll durch die Deckelung der Höchstsumme die finanzielle Belastung für die europäischen Luftfahrtunternehmen in einem kalkulierbaren Rahmen gehalten werden. Ein weiterer zentraler Aspekt des Vorstoßes betrifft die Durchsetzung der Ansprüche. Die Fluggesellschaften sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, den betroffenen Passagieren unmittelbar einen digitalen Link zu einem standardisierten Erstattungsformular bereitzustellen. Damit wird eine Forderung des Europäischen Parlaments vom Januar aufgegriffen, die eine Erleichterung bei der Geltendmachung von Entschädigungen vorsieht, da bislang nur ein Bruchteil der Fluggäste seine Rechte tatsächlich einfordert.
Der Kompromissvorschlag erfolgt vor dem Hintergrund eines extremen Zeitdrucks im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Sollten sich die Vertreter der 27 EU-Staaten und das Europäische Parlament nicht bis zum 15. Juni 2026 auf ein gemeinsames Reformpaket einigen, droht das gesamte Gesetzesvorhaben nach jahrelangen Debatten endgültig zu scheitern. Neben den reinen Ausgleichszahlungen gelten in Verhandlungskreisen auch die genaue Definition von sogenannten außergewöhnlichen Umständen – wie extremen Wetterlagen oder Streiks –, die Handhabung von restriktiven Gepäckvorgaben sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fluggesellschaften aus Nicht-EU-Staaten als stark umstrittene Streitpunkte.
Die Luftfahrtindustrie beobachtet die Entwicklungen mit Skepsis. Während Verbraucherschützer vor einer Entwertung der Passagierrechte auf der Langstrecke durch die Absenkung der Maximalsummen warnen, fordern die Linien- und Ferienfluggesellschaften eine deutliche Ausweitung der Fristen, ab wann eine Entschädigung überhaupt fällig wird. Der deutsch-französische Vorstoß versucht hier, eine Balance zwischen dem Verbraucherschutz und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrt zu finden, um einen totalen Abbruch der Verhandlungen in Brüssel in letzter Minute abzuwenden.