In Deutschland wird es im Laufe des Jahres 2022 verpflichtend, dass im KFZ-Verbandskasten mindestens zwei Mund-Nasen-Bedeckungen („OP-Masken“) mitgeführt werden müssen. Dies betrifft Auto-, Lastwagen-, und Busfahrer.
Ebenfalls erfasst von der geplanten Änderung sind auch Wohnmobile. Bei routinemäßigen Verkehrskontrollen soll die Exekutive künftig nicht nur prüfen, ob ein verwendbarer Verbandskasten vorhanden ist, sondern auch ob mindestens zwei OP-Masken mitgeführt werden. Diese sollten im Erste-Hilfe-Kit liegen.
Der genaue Termin für das Inkrafttreten der Neuregelung steht noch nicht fest. Jedenfalls sind auch ausländische Fahrzeuglenker erfasst und man muss die Vorschrift auch dann einhalten, wenn man Deutschland nur im Transit durchfährt oder lediglich zu einem Flughafen, beispielsweise München oder Frankfurt, fährt.