Diese Flugstrecken hatten im Winter 2023/24 die wenigsten Ausfälle

Anzeigetafel (Foto: Jan Gruber).
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Rund 26,7 Millionen Menschen sind in diesem Winter von deutschen Flughäfen abgeflogen – 30,6 Prozent davon waren von Verspätungen oder Ausfällen betroffen. Im Dezember erreichte die Quote mit 39,7 Prozent ihren absoluten Höchstwert.

Am pünktlichsten verreisten Passagiere, die von Stuttgart nach Mailand (Linate) geflogen sind: Hier lag die Verspätungs- und Ausfallquote bei nur 5,2 Prozent. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung von AirHelp hervor. Dafür wurden die Flugausfälle und -Verspätungen in den Wintermonaten von November 2023 bis Februar 2024 untersucht.

Die Strecke Stuttgart-Milan gehört zu den pünktlichsten Flugrouten in diesem Winter

Passagiere, die es in den Wintermonaten von Stuttgart nach Mailand (Linate) gezogen hat, sind mit Abstand am pünktlichsten abgehoben: Auf der Strecke waren nur 5,2 Prozent der Passagiere von Flugstörungen betroffen – die niedrigste Quote der Untersuchung. Aber auch Fluggäste, die von Frankfurt am Main ins österreichische Linz geflogen sind, blieben vergleichsweise von Verspätungen verschont. Hier flogen 6,5 Prozent der Fluggäste verspätet ab. Auf Platz drei folgt die Flugroute Düsseldorf-Madrid (Barajas) mit einem Anteil von 7,4 Prozent verspäteten Passagieren.

Wer von Stuttgart zum Makedonia Airport in Thessaloniki geflogen ist, musste während des deutschen Winters ebenfalls mit geringfügigen Verzögerungen rechnen. Auf der Strecke lag der Anteil der verspäteten und von Flugausfällen betroffenen Passagiere bei 7,8 Prozent. Genauso niedrig ist die Quote bei Passagieren, die von Düsseldorf nach Thessaloniki geflogen sind. Auf Platz fünf landet hingegen eine Strecke innerhalb des Landes: Auf der Route Dortmund-München traten bei 8,3 Prozent aller Fluggäste Probleme auf.

4,9 Prozent der Passagiere konnte ihre Reise aufgrund einer Annullierung nicht antreten

Insgesamt sahen sich fast 8,2 Millionen Reisende in Deutschland in diesem Winter mit Flugproblemen konfrontiert – bei 1,3 Millionen (4,9 Prozent) aller Fluggäste handelte es sich dabei um einen gestrichenen Flug. Konzentriert man sich ausschließlich auf die Flugausfälle, so landen diesen Winter die Strecken Berlin-Madrid (Barajas) und Düsseldorf-Madrid (Barajas) auf den ersten beiden Plätzen. Hier lag der Anteil bei lediglich 0,1 bzw. 0,2 Prozent. Auch Fluggäste vom BER an den London Stansted Airport mussten kaum mit Ausfällen rechnen: Die Ausfallquote lag dort bei weniger als 0,3 Prozent. Damit belegt die Flugroute den dritten Platz.

Auf der Route Frankfurt-Abuja mussten Passagiere am geduldigsten sein

79,6 Prozent – so hoch ist der Anteil aller Passagiere, die von Frankfurt am Main Richtung Abuja in Nigeria mit Flugausfällen und Verspätungen rechnen mussten. Damit bildet die Strecke das Schlusslicht in der Untersuchung. Auf dem vorletzten Platz folgt Düsseldorf-Beirut mit einem Anteil von 78 Prozent, gefolgt von Berlin-Kairo (68,9 Prozent).

„Wie sich gezeigt hat, müssen sich Passagiere an deutschen Flughäfen nicht nur im Sommer, sondern auch im Winter auf Probleme gefasst machen und starke Nerven beweisen. Unsere Untersuchung hat gezeigt, dass in diesen Wintermonaten mehr als 937.000 Fluggäste, die von Deutschland abgeflogen sind, ein Recht auf Entschädigung haben. Daher ermutigen wir alle betroffenen Fluggäste, für ihre Rechte einzustehen. Vorab können diese auf unserer Website kostenlos ihren Anspruch prüfen, bevor sie auf die Airlines direkt oder mit unserer Hilfe zugehen. Auch empfehlen wir Passagieren, ihre Winterreise im Februar anzutreten. In dem Monat stehen die Chancen für eine entspannte Reise vergleichsweise gut.“ betont Tomasz Pawliszyn, CEO von AirHelp.

Diese Rechte haben Passagiere laut der EG 261

Flugausfälle und Verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Dauer der Verspätung am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

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