Ein schwerwiegender Fall von Beförderungsverweigerung am Flughafen Graz hat eine Debatte über die Barrierefreiheit im österreichischen Taxigewerbe ausgelöst. Am späten Abend des 13. März 2026 wurde einem blinden Ehepaar die Heimfahrt verweigert, da sämtliche am Terminal anwesenden Taxifahrer die Mitnahme eines zertifizierten Blindenführhundes ablehnten.
Trotz vorgelegter Dokumente und einer mitgeführten Decke für das Tier beharrten die Lenker auf ihrer Weigerung. Auch die zuständige Taxizentrale leistete keine Abhilfe und stufte den Assistenzhunden fälschlicherweise als voranmeldungspflichtigen Tiertransport ein. Der Vorfall eskalierte zusätzlich, als ein Fahrer die Betroffenen bei dem Versuch, das Geschehen zu dokumentieren, verbal attackierte.
Die rechtliche Lage in Österreich ist diesbezüglich eindeutig: Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sowie das Gelegenheitsverkehrsgesetz verpflichten Taxiunternehmen zur Mitbeförderung von Assistenzhunden. Die Fachgruppe der Wirtschaftskammer Steiermark hat aufgrund der Schwere der Verstöße bereits Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung gegen den aggressiven Lenker erstattet. Laut Mag. Christine Steger, Anwältin für Gleichbehandlungsfragen, stellt die Verweigerung der Dienstleistung eine klare Diskriminierung dar, die rechtliche Sanktionen nach sich ziehen muss. Der Fall wird nun in einem offiziellen Schlichtungsverfahren aufgearbeitet, um die Rechte der Betroffenen zu wahren.
Vertreter von Behindertenorganisationen betonen, dass es sich hierbei nicht um einen Einzelfall handelt, sondern um ein strukturelles Defizit in der Ausbildung und Sensibilisierung des Fahrpersonals. Ähnliche Barrieren werden regelmäßig auch von Rollstuhlfahrern gemeldet. Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs fordert daher gemeinsam mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft verpflichtende Schulungen für Fahrer und Disponenten sowie strengere Kontrollen. Als schärfste Maßnahme wird bei wiederholten Verstößen gegen die Beförderungspflicht sogar der Entzug der Konzession für die betroffenen Betriebe gefordert.
Um derartige Vorfälle künftig zu verhindern, wurde eine mediale Bewusstseinsinitiative gestartet. Diese zielt darauf ab, das Verständnis dafür zu schärfen, dass Assistenzhunde rechtlich nicht als Haustiere, sondern als notwendige Mobilitätshilfen eingestuft sind. Am Flughafen Graz sollen zudem verbindliche Maßnahmen sicherstellen, dass die Beförderungskette für Menschen mit Behinderungen lückenlos funktioniert. Die Kooperation zwischen Interessenvertretungen und der Wirtschaftskammer soll dabei helfen, die gesetzlichen Standards in der Praxis flächendeckend durchzusetzen und die gesellschaftliche Teilhabe betroffener Personen zu garantieren.