Ein Vorfall am Flughafen Son Sant Joan in Palma de Mallorca hat erneut die strengen Sicherheitsvorschriften im Luftverkehr in den Fokus gerückt. Ein Bodenmitarbeiter der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair wurde entlassen, nachdem er positiv auf Cannabis getestet worden war. Obwohl der Betroffene keine äußeren Anzeichen eines Drogenkonsums zeigte, bestätigte ein Speicheltest der Guardia Civil den vorherigen Konsum der Substanz. Die Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen bleiben unterdessen auf einem hohen Niveau, insbesondere für Personal, das in sensiblen Bereichen tätig ist.
Der betroffene Mitarbeiter war als ramp agent tätig und damit unter anderem für das Einweisen von Flugzeugen in sicherheitskritischen Bereichen des Flughafens zuständig. Nach Bekanntwerden der positiven Testergebnisse wurde ihm umgehend die Zugangsberechtigung zum Flughafen entzogen. Die Entscheidung von Ryanair, den Angestellten zu entlassen, wurde später auch von dem Obersten Gerichtshof der Balearen bestätigt.
Ryanair gilt als eine der Fluggesellschaften mit besonders strengen Vorschriften hinsichtlich Drogen- und Alkoholkonsums. Das Unternehmen verfolgt eine Null-Toleranz-Politik, die Verstöße gegen Sicherheitsrichtlinien konsequent sanktioniert. Der Vorfall in Palma de Mallorca verdeutlicht die hohen Anforderungen, die an Flughafenmitarbeiter gestellt werden, insbesondere in sicherheitsrelevanten Bereichen.
Sicherheitskontrollen als Routine
Die spanische Guardia Civil führt regelmäßig unangekündigte Drogenkontrollen an Flughäfen durch, um die Sicherheit im Luftverkehr zu gewährleisten. Besonders betroffen sind dabei jene Mitarbeiter, die in sicherheitskritischen Bereichen wie dem Vorfeld oder in der Flugzeugabfertigung tätig sind. Neben Drogenkontrollen werden auch Alkoholtests durchgeführt, um sicherzustellen, daß das Personal jederzeit voll arbeitsfähig ist.
Sicherheitsvorschriften dieser Art sind nicht nur auf spanischen Flughäfen, sondern weltweit üblich. Internationale Richtlinien der Luftfahrtbehörden setzen strenge Maßstäbe für den Umgang mit Rauschmitteln bei Beschäftigten, die für den reibungslosen und sicheren Ablauf des Flugbetriebs verantwortlich sind. Verstöße können gravierende Konsequenzen haben – von der sofortigen Suspendierung über den Entzug der Arbeitsgenehmigung bis hin zur endgültigen Kündigung.
Rechtliche Bewertung des Falls
Die Entscheidung, den Mitarbeiter zu entlassen, wurde von Ryanair nicht nur unternehmensintern getroffen, sondern auch gerichtlich bestätigt. Der Oberste Gerichtshof der Balearen stützte sich bei seinem Urteil auf geltende arbeitsrechtliche und sicherheitsrelevante Bestimmungen. Insbesondere das Argument, daß keine äußeren Anzeichen eines Rauschzustands vorgelegen hätten, wurde als nicht ausreichend erachtet, um eine abweichende Entscheidung zu rechtfertigen.
Die juristische Bestätigung der Entlassung zeigt, daß Unternehmen im Luftverkehr bei sicherheitskritischen Vorfällen mit voller Unterstützung der Justiz rechnen können. Dies verdeutlicht einmal mehr, daß im Bereich der Luftfahrt ein strenges Regime herrscht, das keinerlei Spielraum für Nachlässigkeiten in Fragen der Sicherheit zuläßt.