Fluggastbrücke am Flughafen Düsseldorf (Foto: Frank Glander).
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Düsseldorfer Flughafen klagt Schadenersatz von Klimaaktivisten der „Letzten Generation“

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Nach einer Blockade des Rollfelds im Sommer 2023 fordert der Düsseldorfer Flughafen nun Schadenersatz von Aktivisten der Gruppe „Letzte Generation“. Der Flughafen hat beim Landgericht Düsseldorf eine Zivilklage eingereicht und verlangt 48.786,62 Euro von den beteiligten Personen. Eine Sprecherin des Landgerichts bestätigte den Eingang der Klage (Az. 15 O 133/24). Zuvor hatte die „Rheinische Post“ über den Fall berichtet.

Am 13. Juli 2023 hatten Aktivisten der „Letzten Generation“ den Zaun des Flughafens durchtrennt und waren auf das Rollfeld gelangt. Sechs von ihnen hatten sich dort festgeklebt, was zu einer knapp zweistündigen Unterbrechung des Flugverkehrs und zahlreichen Flugausfällen führte. Der Flughafen macht nun die entgangenen Start- und Landegebühren sowie weitere Kosten, die durch die Blockade entstanden sind, geltend. Ein Flughafensprecher wollte sich gegenüber der „Rheinischen Post“ zur Schadenshöhe und weiteren rechtlichen Details nicht äußern.

Die „Letzte Generation“ ist eine Gruppe von Klimaaktivisten, die mit ihren Aktionen auf die Dringlichkeit der Klimakrise aufmerksam machen wollen. In der Vergangenheit hat die Gruppe bereits mehrfach durch Blockaden von Straßen, Kreuzungen und auch Flughäfen für Aufsehen gesorgt. Die Aktivisten argumentieren, dass ihr ziviler Ungehorsam notwendig sei, um die Politik zum Handeln zu bewegen.

Der Düsseldorfer Flughafen ist nicht der erste Flughafen, der Schadenersatz von Klimaaktivisten fordert. Auch andere Flughäfen in Deutschland und im Ausland haben bereits ähnliche Klagen eingereicht. Die Frage, ob solche Aktionen gerechtfertigt sind und in welcher Höhe Schadenersatzansprüche bestehen, ist umstritten und wird in der Öffentlichkeit und vor Gericht immer wieder diskutiert.

Die Klage des Düsseldorfer Flughafens gegen die „Letzte Generation“ wird voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Das Gericht wird prüfen, ob die Aktivisten für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden können und in welcher Höhe der Schadenersatz angemessen ist. Es ist auch möglich, dass die Aktivisten gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einlegen werden.

Der Ausgang des Verfahrens wird Signalwirkung für ähnliche Fälle haben. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheiden wird und welche Konsequenzen dies für zukünftige Aktionen von Klimaaktivisten haben wird.

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