Der Billigflieger Ryanair hatte am 20. November 2022 am Flughafen Eindhoven aus einem ungewöhnlichen Grund eine 3,5-stündige Verspätung: Ein Flugbegleiter ist betrunken zum Dienst erschienen und man hatte Schwierigkeiten einen Ersatz zu finden.
Das Besatzungsmitglied, das zu tief ins Glas geschaut hatte, wurde bei einer routinemäßigen Kontrolle durch die Polizei erwischt. Für das Vergehen kassierte er eine Geldstrafe in der Höhe von 1.000 Euro. Die Passagiere mussten aufgrund des Umstands, dass durch den Wegfall eines Besatzungsmitglieds ein Flugbegleiter fehlt, etwa 3,5 Stunden lang auf ihren Abflug nach Alicante warten.
Offenbar herrschte akuter Personalmangel, so dass es nicht so einfach war ein Ersatz-Crewmitglied zu finden. 26 Passagiere, die von der Verspätung betroffen waren, haben über die Organisation EU-Claim die Ausgleichszahlung gemäß Fluggastrechten eingefordert. Laut Mitteilung des Dienstleisters habe Ryanair zwischenzeitlich 400 Euro pro Person überwiesen.
Allerdings ist das Geld nicht automatisch an alle betroffenen Reisenden geflossen, sondern nur an jene, die ihren Anspruch auch tatsächlich eingefordert haben. Immer wieder versuchen Fluggesellschaften die Auszahlung von Ausgleichsleistungen gemäß Fluggastrechteverordnung so kompliziert und langwierig wie möglich zu gestalten. Dies hat dazu geführt, dass sich eine auf das Eintreiben derartiger Forderungen spezialisierte Inkassobranche entwickeln könnte. Diese erfreut sich gar – abgesehen von der Corona-Pandemie – jährlich steigender Umsätze.