Einigung auf neuen AUA-Bord-Kollektivvertrag

Airbus A320neo (Foto: Austrian Airlines).
Airbus A320neo (Foto: Austrian Airlines).

Einigung auf neuen AUA-Bord-Kollektivvertrag

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Nach mehr als 20 Verhandlungsrunden haben sich das Management der Austrian Airlines (AUA) und die Gewerkschaft Vida auf einen neuen Kollektivvertrag für das Bordpersonal geeinigt, was vorerst die drohende Streikgefahr abwendet.

Die Einigung sieht eine schrittweise Erhöhung der Gehälter für alle rund 2400 Flugbegleiter sowie die rund 1000 Piloten vor, mit einer insgesamt durchschnittlichen Steigerung von 19,4 Prozent über drei Stufen bis Jänner 2026. Die Copiloten und können mit einer durchschnittlichen Erhöhung von weiteren elf Prozent rechnen. Die Einigung beinhaltet auch eine sogenannte Friedenspflicht, die während der Laufzeit des Kollektivvertrags Streiks untersagt. Dies soll Betriebsstörungen wie die im Frühjahr aufgetretenen Flugausfälle infolge von Streiks verhindern.

Die Vereinbarung steht jedoch noch unter dem Vorbehalt der positiven Abstimmung durch die Gewerkschaft Vida, deren Mitglieder in den kommenden Tagen über das Ergebnis abstimmen werden. Betriebsrat und Gewerkschaft empfehlen die Zustimmung, da die Einigung deutliche Gehaltserhöhungen über der Inflationsrate und weitere Vorteile wie eine Reduzierung der Arbeitsbelastung und verbesserte Absicherungen bietet.

Die Laufzeit des Vertrags über drei Jahre ermöglicht nicht nur Planungssicherheit für das Unternehmen, sondern soll auch einen zuverlässigen Flugbetrieb gewährleisten und das Vertrauen der Passagiere stärken. WKO-Luftfahrtchef Günther Ofner fordert angesichts der Einigung ein Ende der gewerkschaftlichen Aktionen, die die Zukunft der AUA und tausende Jobs gefährden könnten. Er kritisiert insbesondere die Methoden der Gewerkschaft, wie die als “Fake-Befragung” bezeichnete Umfrage, und betont die unverhältnismäßigen Forderungen einiger Piloten, die bereits hohe Gehälter verdienen. Ofner warnt vor den negativen Auswirkungen auf den Luftverkehrsstandort und den Tourismus sowie den Schäden für die betroffenen Mitarbeiter.

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