Am 7. Feber 2022 wird sich Marokko wieder für den internationalen Flugverkehr öffnen. Nun gab die Regierung die Einreiseregeln bekannt. Nur vollständig geimpfte Personen können unter zusätzlicher Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, ohne Quarantäne einreisen.
Marokko versteht derzeit unter „vollständig geimpft“ noch zwei Stiche. Allerdings kann es dazu kommen, dass auch eine Auffrischungsimpfung notwendig ist, wenn die zweite Dosis schon länger zurückliegt. Zusätzlich muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Hier gibt es die Besonderheit, dass ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme bis zum Boarding des Flugzeugs gezählt wird. Vereinfacht gesagt: Es zählt der Zeitpunkt des Abflugs in Richtung Marokko und nicht der Moment der Einreisekontrolle.
Zusätzlich müssen sich alle Passagiere, die auf dem Luftweg einreisen, verpflichtenden Antigen-Schnelltests unterziehen. Stichprobenartig sollen auch PCR-Abstriche genommen werden. Die Kosten für die Arrival-Tests werden von der Regierung getragen. Die Reisenden sollen über das Ergebnis, beispielsweise per SMS, informiert werden.
Weiters weist Marokko die Fluggesellschaften an, dass diese das Vorhandensein der Dokumente (Impfungen und negativer PCR-Test) vor dem Einsteigen prüfen müssen. Personen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, dürfen nur dann befördert werden, wenn sie entweder unter eine allgemeine Ausnahme oder aber eine Sondergenehmigung der Regierung fallen. Letztere ist bei den Behörden zu beantragen, jedoch muss man dafür triftige Gründe haben.
Nach der Einreise kann die lokale Gesundheitsbehörde zu einem weiteren Coronatest auffordern. Dabei soll es sich um einen PCR-Test handeln, der beispielsweise im Hotel durch mobile Teams genommen wird. Auch diese Kosten trägt die Regierung. Ob man für den zusätzlichen Test ausgewählt wurde oder nicht soll man per SMS und/oder das Hotelpersonal erfahren. Marokko verlangt weiterhin das Ausfüllen von Formularen, in denen der Aufenthaltsort angegeben muss. Aus diesem Grund sollte die Hotelunterkunft den Behörden bekannt sein. Vor der Corona-Pandemie wurde dieser Parameter in der Regel nicht abgefragt.