Mit Wirksamkeit zum 7. Juni 2023 werden die Fahrgastrechte für Passagiere von Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgeweicht. In zahlreichen Fällen, in denen Passagiere bislang eine Entschädigung bzw. Fahrpreisreduktion einfordern konnten, gibt es künftig nichts mehr zu holen.
Am genannten Termin tritt die EU-Verordnung 2021/782 formell in Kraft. Für Fahrgäste hat dies zur Folge, dass Verspätungen und Streichungen, die wegen Unwetter, Fehlverhaltens von Passagieren oder Dritter Personen bzw. Sabotage nicht mehr entschädigungspflichtig sind. Weiters sieht die Verordnung vor, dass die Verspätung trotz aller Bemühungen „unvermeidbar“ gewesen sein muss. Damit sind Streitigkeiten vor Gericht schon regelrecht vorprogrammiert, denn es ist davon auszugehen, dass einige Betreiber beim Finden von Ausreden kreativ werden könnten.
Neu ist auch, dass im Falle von Ausfällen die Betreiber große Freiheiten hinsichtlich der Ersatzbeförderung haben. Passagiere haben defacto kein Mitspracherecht mehr und müssen akzeptieren, wenn sie auf andere Züge, Busse oder gar Flüge umgebucht werden. Auch dürfen Fahrscheine anderer Eisenbahnunternehmen ausgehändigt werden. Hinsichtlich der Entschädigungsstaffel gibt es keine nennenswerten Veränderungen.