Airbus A220 (Foto: Flughafen Graz).
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Ermittlungen nach Swiss-Notlandung in Graz an Schweizer Behörde übergeben – Vorwürfe gegen österreichische Stelle

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Die Umstände der Notlandung eines Airbus A220 der Swiss in Graz im Dezember 2024, bei der ein Flugbegleiter ums Leben kam, führen zu einer ungewöhnlichen Wendung. Nach vier Monaten Zuständigkeit muss die österreichische Unfallermittlungsbehörde SUB (Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes) den Fall nun an die schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST abgeben.

 Dieser Schritt erfolgt inmitten eines Ermittlungsverfahrens gegen die SUB selbst, wie das österreichische Mobilitätsministerium bestätigte. Die schweizerische Behörde muss die Untersuchung nun von Grund auf neu aufrollen, obwohl sie aufgrund der betroffenen Schweizer Fluggesellschaft bereits zuvor involviert war.

Tragischer Vorfall in der Luft und ungeklärte Ursachen

Am 23. Dezember 2024 kam es auf dem Flug eines Airbus A220 der Swiss mit dem Kennzeichen HB-JCD von Bukarest nach Zürich zu einem Triebwerksausfall, der in der Kabine zu starker Rauchentwicklung führte.

Die Crew leitete daraufhin einen schnellen Sinkflug ein und entschied sich zur Notlandung auf dem nächstgelegenen Flughafen in Graz. Im Anflug verlor ein Flugbegleiter, der wie seine Kollegen eine Schutzhaube trug, das Bewusstsein und verstarb wenige Tage später im Krankenhaus. Die genauen Ursachen für den Triebwerksausfall und die Rauchentwicklung sind weiterhin Gegenstand der Ermittlungen.

Ermittlungen gegen österreichische Behörde wegen möglicher Versäumnisse

Die Übergabe des Falls an die SUST erfolgt aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens gegen die österreichische SUB. Dies steht im Zusammenhang mit dem Umgang der SUB mit diesem und einem weiteren Vorfall, nämlich der schweren Beschädigung eines Airbus A320 der Austrian Airlines durch einen Hagelsturm im Juni 2024. Gegen die SUB-Ermittler wird der Verdacht des Amtsmissbrauchs geäußert. So soll das Landeskriminalamt Niederösterreich im März den Flugdatenschreiber und Stimmenrekorder des Austrian-Airlines-Flugzeugs bei den Ermittlern des Verkehrsministeriums sichergestellt haben, nachdem ein Fluggastanwalt Anzeige erstattet hatte. Es geht um den Vorwurf, daß Daten gelöscht oder manipuliert worden sein könnten.

Auch im Fall der Swiss-Notlandung gibt es schwere Vorwürfe gegen die SUB. Der zuständige Beamte soll tagelang unerreichbar gewesen sein, und internationale Stellen seien erst mit erheblicher Verzögerung informiert worden. Besonders brisant ist der Vorwurf, daß zentrale Beweisstücke, darunter die Schutzhauben der Besatzung, unmittelbar nach dem Vorfall an Außenstehende übergeben worden sein sollen, noch bevor eine kriminaltechnische Untersuchung stattgefunden hatte. Diese Analyse soll erst eine Woche später auf Drängen der Staatsanwaltschaft erfolgt sein.

Swiss fordert zügige und vollständige Aufklärung

Für die Fluggesellschaft Swiss hat die zügige und vollständige Aufklärung des Vorfalls oberste Priorität, wie ein Sprecher gegenüber dem Tages-Anzeiger betonte. Dies geschehe im Gedenken an den verstorbenen Flugbegleiter und im Interesse der allgemeinen Flugsicherheit.

Die schweizerische SUST steht nun vor der Aufgabe, die bisherigen Ermittlungsschritte der österreichischen Kollegen zu überprüfen und den Fall neu aufzuarbeiten, um die genauen Umstände des tragischen Vorfalls zu klären.

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