ATR 42-600 (Foto: X-Ray Oscar au roulage).
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Erneute Verzögerung im Übernahmeverfahren der Regionalfluggesellschaft Air Antilles

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Das Handelsgericht von Pointe-à-Pitre hat die Entscheidung über die Zukunft der insolventen französischen Fluggesellschaft Air Antilles erneut verschoben. Ursprünglich war die Bekanntgabe eines Urteils für den 2. April 2026 vorgesehen, doch wurde dieser Termin nun auf den 23. April vertagt.

Hintergrund der Verzögerung ist ein massiver, landesweiter Streik der Rechtsanwälte in den französischen Überseegebieten, der den Justizbetrieb in Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy weitgehend zum Erliegen brachte. Diese Unterbrechung trifft das Unternehmen in einer kritischen Phase, da die Betriebserlaubnis der Airline eng an den Fortgang des Insolvenzverfahrens gekoppelt ist und die Unsicherheit für die verbliebenen 117 Beschäftigten weiter zunimmt.

Als einziger verbliebener Bieter im Verfahren gilt das Konsortium unter der Leitung des Unternehmers Pierre Sainte-Luce. Das Übernahmeangebot sieht eine Fortführung des Flugbetriebs vor, ist jedoch an strikte finanzielle Bedingungen geknüpft. Air Antilles belastet ein Schuldenberg, der nach aktuellen Schätzungen zwischen 50 und 60 Millionen Euro liegt. Die Verhandlungen konzentrieren sich derzeit auf einen teilweisen Schuldenerlass durch die Gläubiger sowie auf die Bereitstellung von frischem Kapital durch lokale Investoren und die Gebietskörperschaften. Das Konsortium strebt eine Verschlankung der operativen Kosten an, um den regionalen Flugverkehr in der Karibik wieder profitabel zu gestalten.

Die Krise bei Air Antilles begann bereits im Jahr 2023 mit der Insolvenz der Muttergesellschaft CAIRE (Compagnie Aérienne Inter Régionale Express). Während der andere Teil des Konzerns, Air Guyane, liquidiert wurde, gab es für den Standort Guadeloupe Hoffnung auf einen Neuanfang. Zusätzliche Recherchen zeigen, dass die lokale Regierung ein erhebliches Interesse am Erhalt der Airline hat, da sie eine Schlüsselfunktion für die territoriale Kontinuität zwischen den Inseln einnimmt. Ohne eine Einigung droht jedoch der endgültige Entzug der Fluglizenz durch die französische Zivilluftfahrtbehörde DGAC, was den Verlust wertvoller Zeitnischen an den regionalen Flughäfen zur Folge hätte.

Die kommenden Wochen bis zum neuen Gerichtstermin Ende April gelten als entscheidend für die Gläubigerversammlungen. Es müssen verbindliche Zusagen über den Verzicht auf offene Forderungen vorliegen, damit das Gericht dem Rettungsplan zustimmen kann. Parallel dazu versucht die Geschäftsführung, den Rumpfbetrieb mit einer reduzierten Flotte aufrechtzuerhalten, um die Marktanwesenheit zu sichern. Sollte die Übernahme durch das Konsortium Sainte-Luce scheitern, steht die Liquidation des Unternehmens unmittelbar bevor, da keine weiteren ernsthaften Interessenten für den hochverschuldeten Carrier bekannt sind.

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