EU: Einigung auf einheitliche Reiseregeln nicht wirklich verbindlich

Symbolbild EU-Kommission (Foto: EU-Kommission/Yügen, Aurore Martignoni)
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EU: Einigung auf einheitliche Reiseregeln nicht wirklich verbindlich

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Die EU-Kommission unternimmt einen Anlauf, dass das Reisen innerhalb des Unionsgebiets einheitlich ermöglicht werden soll. Der Flickenteppich soll mit 1. Feber 2022 beendet werden – zumindest auf den ersten Blick.

Unter den Mitgliedern der Europäischen Union wurde eine Einigung erzielt, dass für das Reisen künftig das EU-Corona-Zertifikat relevant ist und nicht woher man kommt. Anerkannt werden sollen Impf-, Test- und Genesungsnachweise. Den verkündeten Plänen nach sollen diese gleichgestellt werden, so dass für Ungeimpfte das Reisen innerhalb der EU vereinfacht werden könnte.

Allerdings hat die Angelegenheit einen großen Haken: Immer wieder gab es Anläufe einheitliche Reiseregeln zu schaffen, jedoch dauerte es manchmal nur wenige Stunden bis das erste Land ausscherte und wieder auf die eigene Suppe setzte. Beispielsweise war mit der Einführung des „Grünen Pass“ angedacht, dass Geimpft, Genesen oder Getestet zur Einreise berechtigt. Als erstes EU-Land scherte im Sommer Malta aus und stellte auf 1G um.

Unter Berücksichtigung des bisherigen Verlaufs der Reiseregeln, die klar gezeigt haben, dass immer wieder Einigungen erzielt wurden, die jedoch das Papier auf dem sie festgehalten nicht wert waren, weil rasch wieder Alleingänge gemacht wurden, sollten die Entwicklungen nach dem 1. Feber 2022 unbedingt im Auge behalten werden.

EU-Kommission „hofft“ auf Einhaltung durch Mitglieder

Derzeit ist vorgesehen, dass ab 1. Feber 2022 sämtliche von der EMA, WHO oder nationalen Behörden zugelassenen Impfstoffe anerkannt werden müssen. PCR-Befunde sollen 72 Stunden ab Abstrichnahme gültig sein und Antigen-Schnelltests rund 24 Stunden. Genesenen-Zertifikate sollen eine Gültigkeit von180 Tagen haben. Da kommt schon der nächste „Haken“, denn Deutschland verkürzte erst vor wenigen Tagen das „Haltbarkeitsdatum“ der Genesung auf 90 Tage. Sofern die Bundesrepublik nicht ausschert könnte es zum Kuriosum kommen, dass man mit dem Zertifikat 180 Tage lang einreisen darf, aber im Inland nach 90 Tagen nichts mehr damit anfangen kann.

Die Einigung der EU-Mitglieder sieht auch vor, dass Personen, die kein Zertifikat haben, unmittelbar nach der Ankunft, beispielsweise am Flughafen, eine Testung nachholen können. Die Kosten hierfür müssen – sofern es keine nationalen Sonderregelungen gibt – selbst getragen werden. Für Kinder soll es Ausnahmen geben.

Die Aussage eines Sprechers der EU-Kommission sollte jedoch auch nachdenklich machen: „Das Mindeste, was wir alle erwarten können, ist, dass die Mitgliedstaaten diese Empfehlung auch umsetzen.“ Wenn man es so will, kann man daraus auch interpretieren, dass man in Brüssel nicht so wirklich daran glaubt, dass sich alle EU-Mitglieder an die Einigung halten werden.

In Österreich ist Wolfgang Mückstein am Zug

Österreichs Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hob hervor, dass eine Koordinierung auf europäischer Ebene notwendig ist. Gleichzeitig betonte sie, dass sich Österreich nicht nach unten orientieren wird, sondern die „hohen Standards wie Testkapazitäten aufrechterhalten“. Sie sieht die Alpenrepublik in diesem Zusammenhang auch als Vorbild für andere EU-Mitglieder.

Derzeit sind die Einreise- und Quarantänebestimmungen in Österreich vergleichsweise streng. Nur dreifach Geimpfte kommen um Test und Quarantäne herum. Genesene und Zweifach-Geimpfte benötigen zusätzlich einen negativen PCR-Test, der auch in Österreich nachgeholt werden kann. In diesem Fall ist die Pre-Travel-Clearance auszufüllen. Ungeimpfte müssen zehn Tage in Quarantäne, können sich jedoch nach fünf Tagen freitesten. Auch diese müssen die PTC ausfüllen. Wie es angesichts der Einigung auf EU-Ebene weitergehen wird, ist noch unklar. Am Ball ist nun Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Die momentane Einreiseverordnung wurde erst kürzlich bis Ende Feber 2022 verlängert.

Dieser Termin ist nicht von Bedeutung, da die Verordnung seit dem Beginn der Pandemie häufig novelliert wurde und in den letzten paar Monaten gab es regelmäßige Änderungen. Die generelle Gültigkeit wurde immer wieder ausgedehnt. Daher bleibt es abzuwarten, ob sich Österreich der Einigung auf EU-Ebene anschließt oder weiterhin die eigene Suppe kocht. Entscheidungsträger ist Mückstein.

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