EU-Gericht weist LOT-Klage gegen Air-Berlin-Zerschlagung zurück

DHC Dash 8-400 (Foto: Jan Gruber).
DHC Dash 8-400 (Foto: Jan Gruber).

EU-Gericht weist LOT-Klage gegen Air-Berlin-Zerschlagung zurück

DHC Dash 8-400 (Foto: Jan Gruber).
Werbung

Die Pleite der Air Berlin Group liegt nun schon einige Jahre zurück. Die polnische Fluggesellschaft LOT hatte damals gegen die Genehmigungen der EU-Kommission, die zum Erwerb von Assets sowie der Luftfahrtgesellschaft Walter durch Lufthansa und weiteren Teilen durch Easyjet geführt haben, geklagt. Das Gericht der Europäischen Kommission wies das Rechtsmittel ab.

Rückblick: Air Berlin musste im Sommer 2017 Insolvenz anmelden und wurde mit einem Millionenkredit, den die deutsche Bundesregierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt hatte, in der Luft gehalten. Damals wurden heftige Vorwürfe erhoben, dass sich Lufthansa bereits im Vorfeld die Filetstücke ausgesucht habe. Manche Äußerungen von Politikern befeuerten diese Vermutungen.

Lufthansa wollte sich eigentlich auch die österreichische Fluggesellschaft Niki einverleiben, jedoch lehnte das die EU-Kommission ab. Daraufhin verkaufte der Insolvenzverwalter diesen Carrier an die IAG-Tochter Vueling. Dieser Deal und das in Deutschland geführte Insolvenzverfahren wurden gekippt. Am Landesgericht Korneuburg wurde ein neues Verfahren eröffnet, das letztlich dazu führte, dass die Laudamotion GmbH, die damals im Eigentum von Niki Lauda war, die Assets aus der Masse von Niki übernommen hatte.

In Deutschland gingen erhebliche Teile des Air-Berlin-Konzerns an Lufthansa. Darunter befanden sich unter anderem zahlreiche Start- und Landerechte sowie die Tochter Luftfahrtgesellschaft Walter. Das zuletzt genannte Unternehmen wurde später an Zeitfracht weitergereicht und melde gegen Beginn der Corona-Pandemie Insolvenz an. An Berlin-Tegel hatte die Lufthansa Group kein Interesse, so dass Easyjet zum Zug gekommen ist.

Die polnische LOT wollte ebenfalls einen Teil vom Kuchen haben, ging jedoch komplett leer aus. Man zog vor das Gericht der Europäischen Union, denn man hielt die Freigaben der EU-Kommission für rechtswidrig und wettbewerbsverzerrend. Die Vorstufe des EuGH lehnte dies unter den Geschäftszahlen T-296/18 und T-240/18 ab.

LOT und andere Kläger haben die Möglichkeit ein Rechtsmittel einzulegen. Damit würde der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof landen. Derzeit ist noch offen, ob der polnische Carrier diesen Schritt gehen wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Redakteur dieses Artikels:

[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Über den Redakteur

[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Werbung