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EU-Gericht weist LOT-Klage gegen Air-Berlin-Zerschlagung zurück

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Die Pleite der Air Berlin Group liegt nun schon einige Jahre zurück. Die polnische Fluggesellschaft LOT hatte damals gegen die Genehmigungen der EU-Kommission, die zum Erwerb von Assets sowie der Luftfahrtgesellschaft Walter durch Lufthansa und weiteren Teilen durch Easyjet geführt haben, geklagt. Das Gericht der Europäischen Kommission wies das Rechtsmittel ab.

Rückblick: Air Berlin musste im Sommer 2017 Insolvenz anmelden und wurde mit einem Millionenkredit, den die deutsche Bundesregierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt hatte, in der Luft gehalten. Damals wurden heftige Vorwürfe erhoben, dass sich Lufthansa bereits im Vorfeld die Filetstücke ausgesucht habe. Manche Äußerungen von Politikern befeuerten diese Vermutungen.

Lufthansa wollte sich eigentlich auch die österreichische Fluggesellschaft Niki einverleiben, jedoch lehnte das die EU-Kommission ab. Daraufhin verkaufte der Insolvenzverwalter diesen Carrier an die IAG-Tochter Vueling. Dieser Deal und das in Deutschland geführte Insolvenzverfahren wurden gekippt. Am Landesgericht Korneuburg wurde ein neues Verfahren eröffnet, das letztlich dazu führte, dass die Laudamotion GmbH, die damals im Eigentum von Niki Lauda war, die Assets aus der Masse von Niki übernommen hatte.

In Deutschland gingen erhebliche Teile des Air-Berlin-Konzerns an Lufthansa. Darunter befanden sich unter anderem zahlreiche Start- und Landerechte sowie die Tochter Luftfahrtgesellschaft Walter. Das zuletzt genannte Unternehmen wurde später an Zeitfracht weitergereicht und melde gegen Beginn der Corona-Pandemie Insolvenz an. An Berlin-Tegel hatte die Lufthansa Group kein Interesse, so dass Easyjet zum Zug gekommen ist.

Die polnische LOT wollte ebenfalls einen Teil vom Kuchen haben, ging jedoch komplett leer aus. Man zog vor das Gericht der Europäischen Union, denn man hielt die Freigaben der EU-Kommission für rechtswidrig und wettbewerbsverzerrend. Die Vorstufe des EuGH lehnte dies unter den Geschäftszahlen T-296/18 und T-240/18 ab.

LOT und andere Kläger haben die Möglichkeit ein Rechtsmittel einzulegen. Damit würde der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof landen. Derzeit ist noch offen, ob der polnische Carrier diesen Schritt gehen wird.

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