Airbus A321neo (Foto: Condor).
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EU-Kommission drängt Lufthansa zur dauerhaften Zubringerverpflichtung für Condor

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Der Streit zwischen der Lufthansa und dem Ferienflieger Condor spitzt sich zu. Die EU-Kommission hat ein Augenmerk auf die Marktverhältnisse zwischen den beiden Fluggesellschaften geworfen und will Lufthansa dazu zwingen, Condor dauerhaft in das Zubringersystem am Frankfurter Flughafen zu integrieren. Dieser Schritt ist Teil einer umfassenderen kartellrechtlichen Prüfung, die sich mit der Marktmacht des Lufthansa-Konzerns im Nordamerika-Verkehr beschäftigt. Doch Lufthansa stellt sich gegen die Maßnahmen aus Brüssel und sieht die kartellrechtlichen Auffassungen als unzureichend und nicht durchsetzbar.

Condor, der zweitgrößte Ferienflieger in Deutschland, konnte in der Vergangenheit auf das sogenannte „Special Pro-Rate Agreement“ (SPA) zurückgreifen, ein Zubringerabkommen, das es der Fluggesellschaft ermöglichte, Passagiere zu festgelegten Preisen auf Lufthansa-Flüge von und nach Frankfurt umzubuchen. Dies war für Condor über Jahre hinweg eine wesentliche Grundlage, um ihre Langstreckenflüge zu kalkulieren. Die Vereinbarung zwischen den beiden Fluggesellschaften war für beide Seiten vorteilhaft: Condor konnte so seine Interkontinentalverbindungen mit Lufthansa als Zubringer abwickeln, und Lufthansa profitierte von einem zusätzlichen Geschäft.

Doch in den letzten Jahren haben sich die Netze der beiden Fluggesellschaften immer mehr überschneidet, insbesondere im stark frequentierten Markt nach Nordamerika. Laut Condor waren zuletzt etwa 80 Prozent ihrer Interkontinentalflüge nach Nordamerika auf Passagiere angewiesen, die über das Lufthansa-Netz nach Frankfurt oder von dort aus weiterflogen. Infolgedessen wurde die Zusammenarbeit für Lufthansa zunehmend unattraktiv, und die Fluggesellschaft versuchte, sich aus den SPA-Vereinbarungen zu lösen. Ab 2020 wollte Lufthansa nur noch Interlining-Konditionen zu den üblichen IATA-Preismodellen anbieten, ohne auf das spezielle Zubringerabkommen angewiesen zu sein.

Im Rahmen dieser Bemühungen konnten die Lufthansa-Befürworter juristische Erfolge erzielen, sowohl vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf als auch vor dem Bundesgerichtshof. Doch diese Entscheidungen könnten sich nun als wenig nachhaltig erweisen. Der europäische Kartellwächter in Brüssel prüft weiterhin, ob Lufthansa zu viel Marktmacht auf der wichtigen Transatlantikroute zwischen Frankfurt und New York besitzt, und ob Condor auf dieser Strecke dadurch einen kartellrechtlichen Anspruch auf Sonderkonditionen hat.

Brüssel sieht Marktmacht bei Lufthansa – Der Lufthansa-A++-Joint Venture und die Zubringerpflicht

Die EU-Kommission hat im Januar 2024 eine tiefere Untersuchung des A++-Joint Ventures zwischen Lufthansa, United Airlines und Air Canada eingeleitet. Die Behörde befürchtet, dass diese Partnerschaft die Marktverhältnisse auf den Strecken nach Nordamerika dominieren könnte. Auf der Strecke zwischen Frankfurt und New York etwa sieht die Kommission eine Konzentration der Marktmacht durch das Lufthansa-Konsortium. Dabei beruft sich die EU-Kommission auf die hohe Passagierzahl, die auf Condor-Flügen auf Lufthansa-Zubringer angewiesen ist. Laut Condor entfallen etwa 25 bis 30 Prozent der Passagiere auf Flüge, die in Frankfurt über Lufthansa abgewickelt werden.

Lufthansa reagierte auf die Ankündigungen der EU-Kommission mit dem Hinweis, dass die Wettbewerbssituation auf der Transatlantikstrecke nicht problematisch sei. „Mit Delta Air Lines und Singapore Airlines fliegen zwei starke Wettbewerber auf der Strecke Frankfurt-New York“, erklärte ein Lufthansa-Sprecher. Zudem sei die Verpflichtung, Condor auch weiterhin zu Zubringerdiensten zu zwingen, mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Laut Lufthansa befürchtet der Konzern, dass die Anordnung der EU-Kommission die Airline dazu zwingen würde, Zubringerleistungen zu erbringen, ohne in der Lage zu sein, eventuelle Kostensteigerungen an die Kunden weiterzugeben.

Condor und Lufthansa suchen weiter nach einer Lösung

Trotz der widersprüchlichen Stellungnahmen aus Brüssel und Frankfurt zeigt sich Condor-Chef Peter Gerber vorsichtig optimistisch. In einer jüngsten Äußerung sagte er, dass man weiter mit Lufthansa in Gesprächen sei, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Zwar sei man auf der „gewonnenen Seite“, so Gerber, aber es bleibe abzuwarten, ob eine endgültige Einigung erzielt werden könne. Inzwischen hat Condor Teile seines Netzes auf Ziele mit weniger Abhängigkeit von Lufthansa-Zubringern umstrukturiert und die Nordamerika-Kapazität von 80 auf 65 Prozent zurückgefahren. Die Rückkehr zum SPA-Modell scheint jedoch keinesfalls gesichert, selbst wenn die EU-Kommission in dieser Angelegenheit noch kein endgültiges Urteil gefällt hat.

Für die Lufthansa bleibt der Streit über die Zubringerverpflichtung ein umstrittenes Thema. Die Lufthansa-Gruppe hat in der Vergangenheit bereits betont, dass man eine stärkere Eigenständigkeit von Condor im internationalen Luftverkehr befürworte und dies nicht nur aus betriebswirtschaftlichen Gründen, sondern auch aus Gründen der Wettbewerbssituation. Der Fall könnte sich somit noch weiter hinziehen, mit möglichen Auswirkungen auf die Marktverhältnisse im deutschen und europäischen Luftverkehr.

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1 Comment

  • Leena , 24. Februar 2025 @ 15:10

    This is not about one North American route only. Condor flies to over 50 destinations from Frankfurt, often in the morning. All of these flights are unavailable because there are only Lufthansa flights to Frankfurt that would allow passengers to make it to connect to the Condor flights. I hope this does not drag on for long. Heavy badwill for Lufthansa, and terrible losses for Condor – I hope they stay afloat through this foolishness.

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