Der der dem Deckmantel „Flüchtlinge“ führt Deutschland seit einigen Jahren auf dem Landweg Grenzkontrollen durch. Diese beschränken sich primär auf Österreich. Eigentlich sollte es derartige Ausnahmen vom Schengen-Vertrag nur maximal sechs Monate geben, doch die Maßnahme wird laufend verlängert.
Eine ähnliche Situation zeichnet sich in Österreich an den Grenzen mit Slowenien und Ungarn. Auch dort wird seit einigen Jahren, wenn auch nur stichprobenartig, kontrolliert. Nun will die EU-Kommission diese Thematik neu regeln und die Vorgehensweise verschiedener Staaten defacto legalisieren.
Künftig sollen die Mitgliedsstaaten der EU-Kommission mitteilen, wenn sie längerfristige Grenzkontrollen vornehmen wollen und dies genau begründen. Brüssel kann dann Empfehlungen abgeben, aber verhindern kann man die Kontrollen innerhalb des Schengenraums auch weiterhin nicht. Damit reagiert man auf eine Entscheidung des EuGH, die die von Österreich an der Grenze zu Slowenien eingeführten Binnenkontrollen als illegal eingestuft hat.