Die weißrussische Fluggesellschaft Belavia ist seit einiger Zeit aus dem EU-Luftraum gebannt. Dagegen zieht der Carrier nun vor den Europäischen Gerichtshof. Am 25. Oktober 2023 wird in Luxemburg die erste Anhörung stattfinden.
Nach der erzwungenen Zwischenlandung eines von Buzz durchgeführten Ryanair-Fluges auf dem Minsk Airport, die sich im Jahr 2021 ereignet hat, wurde Belavia gemeinsam mit zehn weiteren Luftfahrtunternehmen mit Sitz in Belarus aus dem EU-Luftraum gebannt. Seither dürfen diese weder Ziele in der Europäischen Union anfliegen noch den Luftraum nutzen.
Belavia versucht nun gerichtlich durchzusetzen, dass die Sanktionen beendet werden. Dazu hat man eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingebracht. Inhaltlich wirft man vor, dass fehlerhafte Daten zur Entscheidung, die man bekämpft, geführt hätten. Das Rechtsmittel wurde Anfang März 2022, also deutlich später, jedoch kurz nach dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine, die auch über weißrussisches Staatsgebiet, eingebracht.
Am 25. Oktober 2023 führt der Europäische Gerichtshof eine erste Anhörung durch. Es ist nicht damit zu rechnen, dass bereits ein Urteil verkündet wird. Belavia will jedenfalls erreichen, dass der Bann aufgehoben wird. Sollte der EuGH diesen tatsächlich kippen, ist damit zu rechnen, dass die EU-Kommission einen erneuten mit anderer Begründung verhängen wird.