Flagge Spaniens (Foto: Pixabay).
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Europäische Tourismusbranche begrüßt EU-Verfahren gegen spanische Datenerfassungsvorschriften

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Mehrere führende europäische Tourismusverbände haben sich in einer gemeinsamen Erklärung für das jüngst eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Spanien ausgesprochen.

Die Brüsseler Behörde hatte am 4. Juni 2026 ein offizielles Aufforderungsschreiben an die Regierung in Madrid übermittelt. Im Zentrum des juristischen Streits steht das umstrittene spanische Königliche Dekret 933/2021, welches weitreichende Pflichten zur Erfassung von Gäste- und Finanzdaten bei Buchungen vorschreibt. Die Europäische Kommission prüft nun formal, ob diese nationalen Vorgaben mit der europäischen Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung sowie mit den Prinzipien der Verhältnismäßigkeit vereinbar sind.

Die Branchenallianz, bestehend aus dem Reisebüro- und Reiseveranstalterverband ECTAA, dem Campingverband EFCO-HPA, der European Tourism Association ETOA, dem Hotelverband HOTREC sowie dem Verband für ländlichen Tourismus Rural Tour, warnt bereits seit Jahren vor den negativen Konsequenzen der spanischen Gesetzgebung. Seit 2024 reichten die Organisationen diverse juristische Analysen bei den spanischen Ministerien für Inneres und Tourismus sowie bei der nationalen Datenschutzbehörde ein. Die Verbände betonen, dass die spanischen Vorschriften Reiseunternehmen, Beherbergungsbetriebe und Autovermietungen in ganz Europa vor massive logistische Probleme stellen und im Widerspruch zu geltenden EU-Verbraucherrechten stehen könnten.

Die Kritikpunkte richten sich primär gegen den Umfang der abzufragenden Daten sowie gegen die geplante Speicherdauer. Das Dekret verlangt von den Betrieben die Erfassung und Weiterleitung detaillierter Transaktions- und Zahlungsinformationen sowie präziser standortbezogener Kundendaten. Zudem sieht die spanische Regelung vor, dass diese sensiblen Informationen über einen Zeitraum von drei Jahren für die Strafverfolgungsbehörden abrufbar bleiben müssen. Die EU-Kommission teilt die Bedenken der Wirtschaft und bemängelt die übermäßigen Datenkategorien sowie den potenziell zu breit ausgestalteten behördlichen Zugriff auf die Datensätze.

Für die betroffenen Tourismusunternehmen resultiert aus der aktuellen Rechtslage eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Die Betriebe geraten in ein Dilemma, da sie einerseits die strengen nationalen Gesetze Spaniens befolgen müssen, andererseits aber bei der Erfassung dieser Datenmengen empfindliche Strafen wegen Verstößen gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung riskieren. Die Verbände unterstreichen zwar ihre generelle Bereitschaft, staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität zu unterstützen, fordern jedoch eine Überarbeitung des Dekrets hin zu mehr Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit für den europäischen Reisemarkt.

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