Ein neuer wirtschaftlicher Bericht mit dem Titel „Air Passenger Rights at the Crossroads: Economic Impact of Proposed EC 261 Reform“ kommt zu dem Schluss, dass die europäische Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 keine Belastung für Fluggesellschaften darstellt, sondern vielmehr als effektives Instrument zur Steigerung der betrieblichen Effizienz und zur Stärkung des Verbraucherschutzes wirkt. Die von den Doktoren Hinnerk Gnutzmann und Piotr Śpiewanowski erstellte Studie widerlegt Branchenbehauptungen, wonach die Entschädigungsregelungen zu Annullierungen führten.
Der Bericht, der auf der Analyse mehrjähriger Flugstatistiken aus den Kalenderjahren 2023 und 2024 basiert, zieht einen direkten Vergleich zwischen dem europäischen Markt und dem US-amerikanischen Luftverkehr, in dem keine vergleichbaren Rechte existieren. Die Ergebnisse zeigen, dass Passagiere in der EU eine fünf Prozent höhere Wahrscheinlichkeit haben, pünktlich anzukommen. Weiterhin sind Flüge in Europa im Vergleich zu den USA bis zu 70 Prozent weniger anfällig für lange Verspätungen von mehr als drei Stunden. Die Wahrscheinlichkeit von Stornierungen am selben Tag ist in der EU um mehr als 20 Prozent geringer als in den USA. Dr. Hinnerk Gnutzmann betont, dass die Verordnung Passagierschutz geschickt mit Anreizen für Fluggesellschaften zur Verbesserung der Pünktlichkeit verknüpfe, worauf die Airlines reagiert hätten.
Die Analyse widerlegt insbesondere die von der Branche und dem EU-Rat geäußerte Annahme, die Entschädigungsregelungen würden Anreize für strategische Flugannullierungen schaffen, um die Kosten zu minimieren. Dr. Piotr Śpiewanowski kommt zu dem Schluss, dass die empirischen Belege das Gegenteil zeigen: Die niedrigeren Stornierungsraten in der EU deuten darauf hin, dass die Verordnung (EG) Nr. 261 dazu beiträgt, dass Flüge durchgeführt und nicht gestrichen werden. Die geplante Abschwächung der Fluggastrechte, etwa durch eine Anhebung der Entschädigungsgrenzen, sei durch die vorliegenden Fakten nicht zu rechtfertigen.
Tomasz Pawliszyn, Präsident der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), zu deren Mitgliedern unter anderem AirHelp und Flightright gehören, begrüßt die Ergebnisse und bekräftigt: „Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 wirkt!“ Eine Abschwächung der bestehenden Bestimmungen wäre demnach ein Rückschritt für Konsumenten und Industrie. Die Studie untermauert die Bedeutung des EU-Rechts als Leitgesetz, das durch die Abhängigkeit der Entschädigung von der Verspätung am Endziel nicht leicht umgangen werden kann.