Am 6. Feber 2024 ist es auf dem Flughafen Hongkong zu einem tödlichen Unfall gekommen. Ein Vorfeldarbeiter wurde von einem Flugzeug, das gerade von einem speziellen Fahrzeug geschleppt wurde, erfasst und getötet.
Der Vorfall hat sich laut lokalen Medien um etwa 3 Uhr 00 Lokalzeit ereignet. In einer Stellungnahme schriebt der Flughafenbetreiber, dass ein Arbeiter auf dem Vorfeld liegend aufgefunden worden wäre. Zunächst ging man nicht davon aus, dass der Mann nicht mehr am Leben ist. Er war für China Aircraft Services tätig.
Die sofort herbeigerufene Flughafenrettung konnte dem Arbeiter nicht mehr helfen. Ein Arzt musste noch auf dem Vorfeld den Tod feststellen. Wie sich der Unfall genau ereignet hat, muss noch von den zuständigen Behörden ermittelt werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass er auf dem Beifahrersitz eines Schleppfahrzeugs saß und herausgefallen ist. Er wurde dann vom Flugzeug, das gezogen wurde, überrollt.
„Die AAHK bedauert den Tod des Flughafenmitarbeiters und spricht seiner Familie ihr Beileid aus. Die AAHK hat sich mit dem betroffenen Bodenservice-Unternehmen in Verbindung gesetzt, um der Familie des Verstorbenen Unterstützung zukommen zu lassen“, so der Flughafen Hongkong in einem Statement.
Die Flughafenverwaltung vermutet, dass der Arbeiter möglicherweise verabsäumt hat den Sicherheitsgurt anzulegen. Laut Airport Hongkong ist dies verpflichtend. In der Praxis scheint dies jedoch oftmals missachtet zu werden, da den Beschäftigten das häufe An- und Ablegen lästig sein könnte.
Jedenfalls hat die Polizeibehörde der chinesischen Sonderverwaltungszone Hongkong die Ermittlungen übernommen und mitgeteilt, dass der Vorfall nicht als Unfall in der Luftfahrt, sondern als Verkehrsunfall eingestuft wurde. Für den Fahrer des Schleppfahrzeugs hatte der tödliche Unfall bereits Konsequenzen: Er wurde von der Exekutive vorläufig festgenommen, da ihm vorgeworfen wird, dass er als Fahrzeugführer so hätte fahren müssen, dass der Unfall mit Todesfolge nicht passiert wäre und weiters auf die Einhaltung der Sicherheitsgurtpflicht hätte bestehen müssen.