Die finnische Fluggesellschaft Finnair hat einen bedeutenden juristischen Sieg vor dem nationalen Marktgericht errungen. In dem Verfahren, das von der finnischen Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde sowie dem Verbraucherschutzbeauftragten angestrengt worden war, ging es um die Praxis der Fluglinie, Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen oder Annullierungen abzulehnen, wenn diese später als zwei Monate nach dem Vorfall eingereicht wurden.
Die Regulierungsbehörden forderten eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro und argumentierten, dass diese kurze Frist die Verbraucherrechte unzulässig einschränke. Das Gericht wies diese Forderungen nun zurück und bestätigte die Rechtmäßigkeit der internen Richtlinien von Finnair.
In der Urteilsbegründung stellte das Marktgericht fest, dass die geltende finnische Gesetzgebung keine spezifischen Ausschlussfristen für die Einreichung von Entschädigungsanträgen im Luftverkehr vorschreibt. Da eine klare gesetzliche Regelung fehlt, stehe es der Fluggesellschaft frei, eigene verfahrenstechnische Fristen festzulegen. Die Richter sahen in der Zwei-Monats-Regelung keinen Verstoß gegen geltendes Verbraucherschutzrecht. Damit entfällt nicht nur die drohende Strafzahlung, sondern das Unternehmen erhält auch die rechtliche Sicherheit, seine bisherige Praxis bei der Bearbeitung von Kundenreklamationen fortzuführen.
Über die reine Fristenregelung hinaus wurden im Rahmen des Verfahrens auch Verzögerungen bei der Rückerstattung von Ticketpreisen für gestrichene Flüge thematisiert. Während die Regulierungsbehörden hierin eine systematische Benachteiligung der Passagiere sahen, konzentrierte sich das Gericht primär auf die formale Rechtmäßigkeit der Meldefristen. Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass dieses Urteil den Handlungsspielraum von Fluggesellschaften in Finnland erheblich stärkt. Es wird erwartet, dass die Entscheidung Signalwirkung für die gesamte Branche im nordischen Raum haben könnte, da sie die Disziplinierung der Passagiere bei der Geltendmachung von Rechten durch privatwirtschaftliche Fristen legitimiert.
Zusätzliche Marktanalysen deuten darauf hin, dass Finnair durch diese Entscheidung erhebliche Rückstellungen für potenzielle Entschädigungszahlungen auflösen oder reduzieren kann. Verbraucherschutzorganisationen kritisieren das Urteil hingegen scharf und warnen vor einer Aushöhlung der Fluggastrechte, da die EU-Verordnung 261/2004 zwar Entschädigungen vorsieht, die Umsetzungsdetails der Verjährungsfristen jedoch oft dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Finnair betonte nach dem Urteil, dass klare Fristen notwendig seien, um eine effiziente und zeitnahe Bearbeitung von Fällen zu gewährleisten und operative Planungssicherheit zu schaffen.