Ein Ehepaar aus Linz strandete aufgrund eines gestrichenen Fluges von Frankfurt nach Linz nach ihrem Urlaub in der Dominikanischen Republik. Da es sich um eine Pauschalreise handelte, hätte der Reiseveranstalter die Kosten für Verpflegung und Übernachtung übernehmen müssen. Dieser verwies das Paar jedoch an die Fluggesellschaft. Erst nach Einschaltung der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK) und der Androhung einer Klage erhielt das Ehepaar die vorgestreckten 376 Euro zurück.
Das Ehepaar hatte die Reise im Januar 2024 über ein Reisebüro gebucht. Der Hinflug und der Aufenthalt verliefen planmäßig, doch auf der Rückreise wurde der Anschlussflug annulliert. Das Paar akzeptierte einen Alternativflug am nächsten Tag und musste eine Nacht im Hotel am Flughafen verbringen.
Die Konsumentenschützer der AK stellten fest, dass der Reiseveranstalter für die Kosten aufkommen muss. Nach der Klageandrohung erstattete die Fluggesellschaft die Kosten, vermutlich auf Veranlassung des Reiseveranstalters. Zusätzlich forderten die AK-Expertinnen eine Entschädigungszahlung von 1.200 Euro für den annullierten Flug.
In diesem Jahr hat die AK Oberösterreich bereits 127 Konsumenten und ihre Begleitpersonen zu Entschädigungszahlungen von insgesamt 104.220 Euro verholfen. Die AK übernimmt sämtliche Kosten für ihre Mitglieder und setzt sich dafür ein, dass Flugpassagiere ihre Rechte kennen und durchsetzen können.