Flugbegleiter filmte Minderjährige am WC: American Airlines wehrt sich gegen Klage

Flugbegleiter filmte Minderjährige am WC: American Airlines wehrt sich gegen Klage

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Im September 2023 sorgte ein bis dahin für American Airlines tätiger Flugbegleiter weltweit für Aufsehen, denn mit der Kamera eines Smartphones soll er auf einer Toilette eines Verkehrsflugzeuges gefilmt haben. Zumindest eines der Opfer war zum Zeitpunkt des Vorfalls erst rund 14 Jahre alt. Nun wehrt sich die Fluggesellschaft gegen eine Klage, die gegen das Unternehmen eingebracht wurde.

Wie oft der Mann, der zwischenzeitlich auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wegen dringendem Tatverdacht verhaftet wurde, illegal auf Flugzeugtoiletten gefilmt haben soll, ist noch nicht endgültig geklärt. Jedenfalls wurde am 2. September 2024 auf einem Flug von Charlotte nach Boston ein mit Klebeband nahe der Toilette befestigtes Smartphone gefunden. Es handelte sich um den Waschraum, der Passagieren der Ersten Klasse vorbehalten war.

Ein damals 14-jähriges Mädchen hat das Handy gefunden und ihre Eltern darüber informiert. Lokalen Medienberichten nach sollen diese behauptet haben, dass der tatverdächtigte Flugbegleiter dem Teenager explizit geraten habe die Toilette im vorderen Bereich der Maschine zu nutzen. Daraus leiten die Erziehungsberechtigten die Behauptung ab, dass er es darauf abgesehen haben könnte Nacktaufnahmen von ihrer Tochter anzufertigen.

Erst am 19. Jänner 2024 gab die Staatsanwaltschaft von Massachusetts bekannt, dass der beschuldigte Flugbegleiter zwischenzeitlich verhaftet wurde. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wird vom FBI geführt. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass es der Beschuldigte gezielt auf Minderjährige abgesehen haben könnte, denn sein I-Cloud-Konto wurde mit richterlicher Genehmigung durch das FBI durchsucht. Dabei wurden Aufnahmen von Kindern, die zum Zeitpunkt der Vorfälle 7, 9, 11 und 14 Jahre alt waren, gefunden. Dem Beschuldigten wird somit vorgeworfen: Versuchte sexuelle Ausbeutung Minderjähriger sowie Anfertigung und Besitz von Kinderpornografie.

Gegen den Arbeitgeber American Airlines wurde eine so genannte Bundesklage eingebracht. Das Luftfahrtunternehmen hat am 5. Feber 2024 bei einem Richter die Abweisung dieser beantragt, da man der Ansicht ist, dass man für kriminelle Handlungen von Mitarbeitern nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Doch genau darauf zielt aber besagte Bundesklage ab. Die Eltern des 14-jährigen Opfers sind der Ansicht, dass die Fluggesellschaft davon hätte wissen müssen bzw. entsprechende Maßnahmen ergreifen hätte müssen, um ein solches Verhalten zu unterbinden. Es würde eine Gefahr für sämtliche Passagiere an Bord darstellen.

American Airlines ist jedenfalls der Ansicht, dass man für vorsätzliche kriminelle Handlungen oder Verbrechen nicht zur Verantwortung gezogen werden kann und zwar insbesondere dann, wenn man von einschlägigen Neigungen nichts wusste. In den nächsten Wochen wird der zuständige Bundesrichter darüber entscheiden, ob die Klage verhandelt wird oder nicht. Das Strafverfahren, das die Staatsanwaltschaft gegen den sich momentan in Haft befindlichen ehemaligen Flugbegleiter führt, ist davon völlig unabhängig. Es ist allerdings noch kein Termin für den strafrechtlichen Prozess bekannt.

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