Terminal 1 am Hamburg Airport (Foto: Oliver Sorg).
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Flughafen Hamburg: Pfefferspray führt zu Verstoß gegen Waffengesetz

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Am Samstag, den 14. Dezember 2024, wurde ein 24-jähriger Südafrikaner bei der Sicherheitskontrolle des Flughafens Hamburg erwischt, als er versuchte, ein nicht zugelassenes Pfefferspray in seinem Rucksack mitzuführen.

Der Gegenstand, der keine Prüfzeichen oder Kennzeichnungen zur Tierabwehr aufwies, wurde von den Sicherheitskräften als illegal eingestuft, da er gemäß Waffengesetz als verboten gilt. Die Bundespolizei beschlagnahmte das Pfefferspray und leitete ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Der Mann musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro zahlen, verpasste jedoch seinen Flug nach München. Auf eine Stellungnahme zum Vorfall verzichtete er. Die Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg bestätigte den Vorfall.

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