Flughafen Köln/Bonn (Foto: Köln Bonn Airport).
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Flughafen Köln/Bonn darf gesperrte Abstellfläche wieder nutzebn

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Der Flughafen Köln/Bonn darf nun eine seit langer Zeit behördliche gesperrte Fläche im Bereich des Vorfelds A wieder für das Abstellen von Flugzeugen nutzen. Der entsprechende Planfeststellungs-Bescheid wurde zugestellt.

Im Jahr 2007 hat die Flughafen Köln/Bonn GmbH das Vorfeld A um eine betonierte Teilfläche zur Abstellung von Flugzeugen ergänzt. Sie war bereits seit den 60er Jahren zur Abstellung von Maschinen auf Rasen genutzt worden. Diese Teilfläche wurde 2007 auf Basis der seinerzeit geltenden Rechtslage behördlich zugelassen, ohne dass ein Planfeststellungsverfahren erforderlich war.

2014 beanstandete das Bundesverwaltungsgericht nach einer Klage das Vorgehen der Genehmigungsbehörde und untersagte eine Weiternutzung des Teilstücks bis zum Abschluss eines luftrechtlichen Zulassungsverfahrens. Aufgrund dessen entschied sich der Flughafen 2015 dafür, das Planfeststellungsverfahren auf den Weg zu bringen, zu dem erstmals auch die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gehörte.

„Wir begrüßen, dass das Planfeststellungsverfahren jetzt abgeschlossen ist. Die darin enthaltenen Maßnahmen dienen insbesondere dazu, die betrieblichen Abläufe am Flughafen bestmöglich im Sinne unserer Fluggäste und der Airlines zu organisieren. So steht jetzt ein in den vergangenen Jahren nicht nutzbarer Teil des Vorfeldes A für das terminalnahe Abstellen von Flugzeugen wieder zur Verfügung. Dies vermeidet unnötige Umschleppvorgänge, schont Ressourcen und verbessert die operativen Abläufe“, sagt Thilo Schmid, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn GmbH. „Der Planfeststellungsbeschluss sichert zusätzlich die verbindliche Grundlage für die weitere positive Entwicklung des Standortes und schafft Planungssicherheit. Dies ist für den Flughafen, aber auch seine Partner und die hier angesiedelten Unternehmen von zentraler Bedeutung und sichert langfristig Arbeitsplätze“, so Schmid.

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