Die Flughafen Zürich AG hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) einen Antrag auf Erhöhung der Lärmzuschläge und Neueinteilung der Lärmklassen eingereicht. Ziel ist es, die nächtlichen Lärmimmissionen zu reduzieren und Verspätungen zu minimieren. Der Antrag, der auf einer Aktualisierung des seit über zehn Jahren bestehenden Lärmgebührenmodells basiert, wird vom BAZL bis zum 10. Februar 2025 geprüft.
Geplant sind eine Umstrukturierung der Lärmklassen und eine Erhöhung der Gebühren, insbesondere für Flüge in den Nachtstunden. Starts nach 23:00 Uhr und Landungen bis 23:30 Uhr sollen mit höheren Gebühren belegt werden. Zudem ist eine zusätzliche Gebührenstufe für Starts nach 23:15 Uhr vorgesehen, um Airlines zu pünktlichem Abflug zu bewegen. Auch die Tageslärmgebühren sollen steigen, um Anreize für die Modernisierung der Flugzeugflotten zu schaffen. Insbesondere die Anschaffung lärmärmerer Modelle, wie der A320neo, wird gefördert.
Die Maßnahmen erfolgen in Einklang mit den Vorgaben des SIL-Objektblatts, das eine langfristige Verdreifachung der Lärmzuschläge für nächtliche Flüge vorsieht. Der Entscheid des BAZL wird die Grundlage für eine Einbindung der Lärmgebühren in die allgemeinen Flughafengebühren ab April 2025 bilden.
Zusätzlich zur Gebührenanpassung strebt der Flughafen Zürich weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsabläufe an, darunter den „Straight 16“-Start bei Bise und die Entflechtung der Abflugroute Piste 28. Diese Vorhaben sind jedoch derzeit blockiert, was die Umsetzung verzögert.