Frachtsendungen: ADV fordert Reform der Einfuhr-Umsatzsteuer

Beklebung der ersten B777F der Lufthansa Cargo mit Sharkskin Folie in Frankfurt (Foto: Lufthansa Technik).
Beklebung der ersten B777F der Lufthansa Cargo mit Sharkskin Folie in Frankfurt (Foto: Lufthansa Technik).

Frachtsendungen: ADV fordert Reform der Einfuhr-Umsatzsteuer

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Im Vorfeld der Konferenz der Finanzminister der deutschen Landesregierungen mit dem Bundesfinanzminister, die am 11. April 2024 stattfindet, richtet die Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen klare Forderungen an die Politik. Man fordert unter anderem, dass Standortnachteile bezüglich der Einfuhrumsatzsteuer korrigiert werden müssen.

Viele Frachtsendungen werden außerhalb Deutschlands formell in die Europäische Union eingeführt. Das bedeutet, dass etwaige Zölle sowie Einfuhrumsatzsteuern außerhalb der Bundesrepublik entrichtet werden, denn diese fallen an jenem Ort an, an dem die Ware in die EU eingeführt wird. Anschließend gilt der freie Warenhandel, so dass innerhalb der Zollgemeinschaft keine weiteren Gebühren mehr anfallen.

Selbstverständlich wissen auch große Online-Händler in welchen EU-Staaten die Einfuhr besonders günstig ist und die Zollabwicklung rasch und unbürokratisch abläuft. Das bedeutet aber nicht, dass dort weniger genau kontrolliert wird, sondern eher, dass es schneller geht und unter Umständen die vorgeschriebenen Kosten niedriger sind. Beispielsweise haben sich Belgien und Ungarn mittlerweile bei asiatischen Händlern als beliebte Orte für die Einfuhr von Gütern in die Europäische Union gemausert. Je mehr reine Frachtrouten es gibt, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass am EU-Landeort auch Verzollung und Einfuhr durchgeführt werden.

„Das deutsche System zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist ein Bürokratiemonster, welches Importe aus Drittstaaten teurer und komplizierter macht. Es schadet der Wertschöpfung des Logistikstandortes Deutschland. Potenzielles Wirtschaftswachstum wird durch den deutschen Sonderweg der Einfuhrumsatzsteuer eingebremst. Der Wirtschafts- und Luftfrachtstandort Deutschland ist für Neuansiedlungen zunehmend unattraktiv, weil die Unternehmen zunächst vom Zoll zur Kasse gebeten werden und erst viel später eine Anrechnung bei der Umsatzsteuervoranmeldung bei den Finanzämtern der Länder erfolgt. Das kostet Liquidität und Zeit“, so ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.

Eine entscheidende Wende bringt auch nicht die Einführung der sogenannten Fristenlösung, die wesentlich komplizierter ist als das in allen EU-Nachbarstaaten existierende Modell, nach dem die Verrechnung der Einfuhrumsatzsteuer direkt bei der Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt.Eine Angleichung des deutschen Erhebungsverfahrens an den europäischen Standard ist dringend erforderlich und beinhaltet laut ADV gleich drei Vorteile: Die Finanzverwaltung wird entlastet, ohne dass dem Staat Einnahmen verloren gehen. Der Bürokratieabbau kommt voran. Der Wirtschaftsstandort Deutschland wird im innereuropäischen Wettbewerb gestärkt.

Nach der 6. EU-Umsatzsteuer-Richtlinie vom 17.05.1977 können Mitgliedstaaten Erleichterungen bei der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) dahingehend gewähren, dass die EUSt nicht zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu entrichten ist, sondern im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet werden kann. Hiervon machen z. B. die Niederlande, Belgien und Polen Gebrauch, während diese Erleichterungen in Deutschland nicht gewährt werden.

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