Die europäische Kooperation im Bereich der unbemannten Luftfahrt steht vor einer Zäsur. Berichten vom Februar 2026 zufolge führt die französische Regierung derzeit intensive Verhandlungen mit ihren Partnernationen Deutschland, Italien und Spanien über die Bedingungen eines möglichen Rückzugs aus dem Eurodrone-Programm.
Während die verbleibenden Partner das Projekt fortsetzen wollen, mehren sich in Paris die Zweifel an der operativen Relevanz des Systems für künftige militärische Szenarien. Im Kern der Debatte stehen die technischen Spezifikationen der Drohne, die als zu groß und für Konflikte hoher Intensität als unzureichend überlebensfähig eingestuft wird. Ein Ausstieg Frankreichs würde nicht nur eine strategische Lücke hinterlassen, sondern auch die finanzielle Belastung für die verbleibenden Nationen massiv erhöhen. Schätzungen gehen davon aus, dass die Programmkosten um mehr als 700 Millionen Euro steigen könnten, sollte der französische Finanzierungsanteil wegfallen. Gleichzeitig forcieren nationale Unternehmen in Frankreich bereits alternative Konzepte, was die Zukunftsfähigkeit des gemeinschaftlichen europäischen Rüstungsprojekts zusätzlich unter Druck setzt.
Technische Dimensionen und industrielle Führung
Das Eurodrone-Programm, das unter der Leitung der Rüstungsorganisation OCCAR steht, sieht die Entwicklung und Produktion von 20 Systemen vor. Ein System besteht in der Regel aus drei Luftfahrzeugen und zwei Bodenstationen, was eine Gesamtzahl von 60 Fluggeräten und 40 Kontrollstationen ergibt. Die industrielle Federführung liegt bei Airbus Defence and Space, während Dassault Aviation aus Frankreich und Leonardo aus Italien als Hauptpartner fungieren. Die technischen Daten des Entwurfs sind beeindruckend: Die Drohne ist als zweimotoriges Flugzeug mit einer Spannweite von 30 Metern konzipiert. Mit einem maximalen Abfluggewicht von etwa 13 Tonnen und einer Nutzlastkapazität von 2,3 Tonnen zählt sie zur Klasse der MALE-Systeme (Medium Altitude Long Endurance).
Ein wesentliches Merkmal der Eurodrone ist ihre geplante Zertifizierung für den uneingeschränkten Flug im zivilen Luftraum, was durch die Einhaltung von NATO- und EASA-Standards erreicht werden soll. Die Auslegung auf eine Flugdauer von bis zu 40 Stunden macht sie theoretisch zu einer leistungsfähigen Plattform für die Überwachung und Aufklärung. Doch genau diese Größe und die Auslegung auf Ausdauer statt auf Tarnkappeneigenschaften werden nun zum Streitpunkt. Kritiker in französischen Militärkreisen befürchten, dass das System in einem modernen Umfeld mit hochentwickelter Luftverteidigung zu verwundbar sei.
Zeitplan und operative Bedenken
Der Zeitplan des Programms war bereits in der Vergangenheit Gegenstand von Diskussionen. Nach dem Abschluss der vorläufigen Entwurfsprüfung im Mai 2024 und der kritischen Designprüfung im Oktober 2025 wurde die Entwurfsphase offiziell beendet. Damit wurde der Weg für den Bau von Prototypen und erste Bodentests frei. Der Erstflug ist für Januar 2027 geplant, während die erste Auslieferung eines vollständigen Systems für April 2030 anvisiert wird. In der schnelllebigen Welt der Drohnentechnologie wird dieser Zeithorizont zunehmend als problematisch wahrgenommen.
Frankreich sorgt sich vor allem um die Überlebensfähigkeit in umkämpften Lufträumen. Ein großes, nicht auf Tarnung optimiertes Fluggerät benötigt für den sicheren Betrieb die eigene Luftüberlegenheit. In Szenarien, in denen eine dichte integrierte Luftverteidigung des Gegners vorhanden ist, sinkt der Nutzwert solcher Systeme drastisch. Diese Einschätzung deckt sich mit Planungen der US Air Force, die bereits nach Nachfolgelösungen für die MQ-9 Reaper sucht, die speziell für den Einsatz in hochgradig gefährdeten Gebieten ausgelegt sind. Paris scheint daher den Fokus auf kleinere, agilere oder technologisch fortschrittlichere Lösungen legen zu wollen.
Nationale Alternativen und industrielle Souveränität
Die Anzeichen für einen Kurswechsel Frankreichs verdichteten sich bereits im Sommer 2025, als Berichte über die Prüfung von Ausstiegsbedingungen auftauchten. Parallel dazu haben französische Unternehmen nationale Konzepte vorangetrieben. Die Firma Aura Aero präsentierte mit dem Enbata-Konzept einen Entwurf, der auf Anfrage der französischen Beschaffungsbehörde DGA entwickelt wurde. Noch deutlicher sind die Fortschritte bei Turgis & Gaillard: Deren Aarok-Drohne absolvierte nach Rollversuchen Anfang 2025 bereits im September desselben Jahres ihren Erstflug.
Diese nationalen Alleingänge setzen das Eurodrone-Programm unter Rechtfertigungsdruck. Wenn einzelne Nationen schneller und kostengünstiger eigene Systeme entwickeln können, schwindet der politische Rückhalt für komplexe multinationale Großprojekte. Für die französische Industrie stellt sich zudem die Frage der Arbeitsanteile. Ein Rückzug aus der Eurodrone würde bedeuten, dass Dassault Aviation Kapazitäten für nationale Projekte frei bekäme, während die verbleibenden Partner Airbus und Leonardo die industrielle Last neu verteilen müssten.
Parallele Beschaffungen und Marktentwicklung
Während über die Zukunft der Eurodrone verhandelt wird, schaffen andere Partner bereits Fakten durch Zwischenlösungen. Deutschland kündigte im Januar 2026 die Bestellung von acht MQ-9B SeaGuardian-Systemen für die maritime Überwachung an. Diese von General Atomics stammenden Drohnen sollen ab 2028 ausgeliefert werden und decken Bedarfe ab, für die die Eurodrone ursprünglich vorgesehen war, aber aufgrund der Zeitverzögerungen nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Solche parallelen Beschaffungen schwächen die Verhandlungsposition der Eurodrone-Befürworter, da sie zeigen, dass der Markt bereits heute einsatzbereite Alternativen bietet.
Der strategische Kernkonflikt bleibt die Frage, ob ein System, das erst in den 2030er Jahren voll einsatzbereit sein wird, dann noch zeitgemäß ist. Die Entwicklung hin zu Low-Observable-Konzepten, wie sie in den USA mit Nurflügler-Designs verfolgt werden, stellt das klassische MALE-Konzept der Eurodrone in Frage. Für Frankreich scheint die Entscheidung gegen ein schwerfälliges Arbeitstier und für technologisch spezialisiertere Systeme bereits weit fortgeschritten zu sein.
Finanzielle Konsequenzen einer Aufkündigung
Ein Ausstieg Frankreichs hätte drastische finanzielle Folgen. Da die Entwicklungskosten auf die beteiligten Nationen umgelegt werden, würde der Wegfall eines der größten Geldgeber die Rechnung für Deutschland, Italien und Spanien massiv in die Höhe treiben. Die Rede ist von einer Zusatzbelastung von über 700 Millionen Euro allein für die Fortführung der Entwicklungsphase. Hinzu kämen potenzielle Vertragsstrafen und Kompensationszahlungen für die Industrie.
Diese ökonomische Komponente ist ein starkes Druckmittel in den laufenden Verhandlungen. Paris signalisierte bereits, dass man nicht beabsichtige, einseitig und ohne Rücksprache auszusteigen, sondern eine einvernehmliche Lösung suche. Dies könnte bedeuten, dass Frankreich zwar als Abnehmer der Systeme zurücktritt, aber bestimmte industrielle Kapazitäten oder technologische Beiträge aufrechterhält, um das Projekt nicht vollständig zum Einsturz zu bringen. Dennoch bleibt die Signalwirkung verheerend für die europäische Rüstungskooperation, die ohnehin oft mit Verzögerungen und nationalen Eigenheiten zu kämpfen hat.
Die Zukunft der europäischen Verteidigungskooperation
Die Krise des Eurodrone-Programms wirft ein Schlaglicht auf die grundsätzlichen Schwierigkeiten multinationaler Rüstungsprojekte. Die unterschiedlichen operativen Anforderungen der Partnernationen führen oft zu Kompromissen, die am Ende ein System hervorbringen, das für keine Seite ideal ist. Während Deutschland einen Fokus auf die Überwachung und die Integration in den zivilen Luftraum legt, priorisiert Frankreich die Kampffähigkeit in intensiven Konflikten.
In den kommenden Monaten wird sich entscheiden, ob die Eurodrone als „Rumpfprojekt“ der verbleibenden drei Nationen überlebt oder ob das gesamte Programm vor dem Hintergrund der veränderten Bedrohungslage neu bewertet werden muss. Die Verhandlungen in Paris werden richtungsweisend dafür sein, wie autonom Europa künftig seine unbemannten Kapazitäten entwickelt und ob die Vision einer gemeinsamen Verteidigungsindustrie den nationalen Sicherheitsinteressen standhalten kann.