Eine 41-jährige Frau, die sich im Vorjahr während einem Flug von Mexiko nach Deutschland weigerte einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wurde vom Amtsgericht Frankfurt zu einer Geldstrafe von 2.350 Euro verurteilt. Zu ihrem Prozess war die Passagierin aber nicht erschienen.
Die Maschine befand sich im April des Vorjahres auf dem Weg von Mexiko nach München. Während dem Flug weigerte sich die Dame einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Damals riskierte man den Rauswurf aus der Maschine. Der Kapitän entschied sich außerplanmäßig in Frankfurt am Main zwischenzulanden, um dort die Passagierin der Exekutive zu übergeben.
Das Strafmaß nach oben getrieben hat nicht der Umstand, dass sie keine Maske getragen hat, sondern dass sie massiven Widerstand gegen die Bundespolizei geleistet hat. Die Frau soll sich geweigert haben das Flugzeug zu verlassen und dabei auch gegen Beamte der Exekutive handgreiflich geworden sein. Diese konnten die Frau jedoch abführen. Der Flug wurde anschließend fortgesetzt.
Es handelte sich um ein so genanntes Mandatsverfahren. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl zugestellt hat und gegen diesen wurde Einspruch erhoben. Dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Da die Frau jedoch nicht zu ihrem Prozess erschienen ist, bestätigte das Amtsgericht den Strafbefehl in Abwesenheit. Verhängt wurde eine Geldstrafe in der Höhe von 90 Tagessätzen, insgesamt 2.350 Euro. Etwaige Schadenersatzansprüche der Fluggesellschaft sind nicht berücksichtigt, da diese auf dem Zivilrechtsweg eingeklagt werden müssen.